Common use of Jugendschutz Clause in Contracts

Jugendschutz. 3.1 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote), nur durch ein geeignetes Zugangssystem, z. B. in Form der Jugendschutz-PIN. 3.2 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Erwachsenenangebote) nur Kunden, deren Volljährigkeit in geeigneter Weise überprüft wurde und stellt ihnen dafür eine gesonderte Erwachsenen-PIN ggfs. gegen ein Einrichtungsentgelt gemäß aktueller Preisliste zur Verfügung. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der in 3.1 und 3.2 genannten Inhalte die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugend- schutz einzuhalten. Der Kunde wird die PINs deshalb vertraulich behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis von der PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. 3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugte Personen über den Anschluss des Kunden zu den in 3.1 und/oder 3.2 genannten Inhalten Zugang haben, kann Vodafone den Zugang zu diesen Inhalten sperren. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.

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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen, Ergänzende Geschäftsbedingungen Für Vodafone Kabel Dienstleistungen Und Tv Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jugendschutz. 3.1 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote), nur durch ein geeignetes Zugangssystem, z. B. in Form der Jugendschutz-PIN. 3.2 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Erwachsenenangebote) nur Kunden, deren Volljährigkeit in geeigneter Weise überprüft wurde und stellt ihnen dafür eine gesonderte Erwachsenen-PIN ggfs. gegen ein Einrichtungsentgelt gemäß aktueller Preisliste zur Verfügung.. 20501.0322 ADT02-22-V_AGB 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der in 3.1 und 3.2 genannten Inhalte die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugend- schutz einzuhalten. Der Kunde wird die PINs deshalb vertraulich behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis von der PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. 3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugte Personen über den Anschluss des Kunden zu den in 3.1 und/oder 3.2 genannten Inhalten Zugang haben, kann Vodafone den Zugang zu diesen Inhalten sperren. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.

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