Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des Jugendschutzrechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhalten. 4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt. 4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren. 4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
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Jugendschutz. 4.1 5.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften Vor- schriften des Jugendschutzrechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen Minderjährigen keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden entwicklungsbeein-träch- tigenden Inhalten.
4.2 5.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt.
4.3 5.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren.
4.4 5.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
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Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des JugendschutzrechtsJugendschutz- rechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhaltennicht jugendfreien Sendungen gewähren.
4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- Jugendschutz-PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe Ein- gabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt.
4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Allgemeiner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren.
4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- PIN-Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft Gesellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
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Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des JugendschutzrechtsJugendschutzrechtes. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen Minderjährigen keinen Zugang zu zu, für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhaltenentwicklungsbeeinträchtigenden, Inhalten gewähren.
4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- Jugendschutz-PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder optisch optisch, noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 zehn (10) Minuten gesperrt.
4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Allgemeiner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-PIN- Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren.
4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- PIN-Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft Gesellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
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Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des Jugendschutzrechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhalten.. AGB-Privatkunden-0820
4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder we- der optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt.
4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Allgemei- ner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten erteil- ten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren.
4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
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Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des Jugendschutzrechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhalten.. AGBTCG-0917 Stand September 2017
4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder we- der optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt.
4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Allgemei- ner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten er- teilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren.
4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
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