Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in 2.1, 2.2 und 2.3 beschrieben), geben wir perso- nenbezogene Daten an Unternehmen sowie externe Dienstleister weiter: - Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen - Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss und für die Durchführung des Vertrags sowie zur Provisionsabwicklung - Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte und Beurteilung des Kreditri- sikos - Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister für Belieferung und Abrech- nung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. - Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklung von Zahlungen - IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur - Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehör- den, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) - Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellendaten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleis- ter, setzen wir Sie vorher in Kenntnis.
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Samples: Auftrag Ewi Autostrom Unterwegs, Auftrag Ewi Autostrom Zu Hause 100 % Ökostrom, Auftrag Ewi Autostrom Unterwegs
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in 2.1, 2.2 und 2.3 beschrieben), geben wir perso- nenbezogene personenbezo- gene Daten an Unternehmen im LSW-Konzern sowie externe Dienstleister weiter: - Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen - Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss und für die Durchführung Durch- führung des Vertrags sowie zur Provisionsabwicklung - Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte und Beurteilung des Kreditri- sikos Kreditrisikos - Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister für Belieferung und Abrech- nungAbrechnung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. - Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklung Abwick- lung von Zahlungen - IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur - Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehör- denFinanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) - Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellendaten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleis- terDienstleister, setzen wir Sie vorher in Kenntnis.
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