KUNDENPORTAL UND ONLINE-KOMMUNIKATION Musterklauseln

KUNDENPORTAL UND ONLINE-KOMMUNIKATION. Wir ermöglichen Ihnen die kostenfreie Nutzung unseres registrierungspflichtigen Kundenportals. Hier haben Sie alle Informationen zu Ihrem Vertrag rund um die Uhr verfügbar und können vieles bequem erledigen - beispielsweise Ihren Zählerstand eingeben. Hierzu ist der Einsatz des Browsers Google Chrome oder Microsoft Edge erforderlich. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, sind wir berechtigt, Ihnen eine E-Mail für die Registrierung in unserem Kundenportal zu senden. Sie erhalten dann auf xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx einen On- line-Zugang zum personalisierten und passwortgeschützten Kundenportal. Mit der Nutzung unseres Portals verpflichten Sie sich, Ihre persönli- chen Zugangsdaten für das Online-Serviceportal vertraulich zu behandeln. Wenn Sie sich für das Kundenportal entscheiden, werden wir Ihnen alle vertragsbezogenen Informationen ebenfalls per E-Mail zukommen lassen. Dazu gehört der Versand von Rechnungen und anderen Dokumenten (wie beispielsweise Preisanpassungsschreiben) als unverschlüsselter E-Mail-Anhang. Lediglich Bankdaten und Geburtsdatum werden maskiert, um einen Missbrauch zu verhindern. Die unverschlüsselte Versendung erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies gilt insbesondere für das Risiko, dass Dritte vom Inhalt der Rechnungen und Dokumente Kenntnis erlangen. Bitte stellen Sie sicher, dass wir solange Sie die Online-Kommunikation nut- zen stets über Ihre aktuelle und funktionsfähige E-Mail-Adresse verfügen. Bei technischen Störungen (bspw. Serverausfall) sind wir berechtigt, einen anderen Kommunikationsweg (z. B. per Post) zu wählen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit des Kundenportals sind zum Beispiel im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten möglich. Wir behalten uns das Recht vor, Preisänderungsmitteilungen, und sofern gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Umstände es erforderlich machen, einzelne Mitteilungen und Dokumente weiterhin per Briefpost zu versenden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.