Kindesunterhalt. Der Ehemann überweist zu Xxxxxx der Ehefrau auf deren Konto einen monatlichen, im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats fälligen Kindesunterhalt in Höhe von Euro für das Kind und in Höhe von Euro für das Kind . Die Überweisung des Kindesunterhalts erfolgt erstmalig für den Monat . Dem Kindesunterhalt liegt folgende Berechnung zugrunde: Euro durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen abzüglich Euro 5% berufsbedingter Aufwendungen gleich Euro monatliches bereinigtes Nettoeinkommen Damit ergibt sich für das Kind , geboren am gemäß Gruppe und Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Stand ein monatlicher Unterhaltsanspruch in Höhe von Euro abzüglich monatliches Kindergeld in Höhe von Euro gleich Euro. Für das Kind , geboren am , beläuft sich der monatliche Unterhaltsanspruch gemäß Gruppe und Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Stand auf Euro abzüglich monatliches Kindergeld in Höhe von Euro gleich Euro.
Kindesunterhalt. Der Ehepartner 2 verpflichtet sich zur monatlichen Zahlung von Kindesunterhalt, zahlbar bis zum 3. eines Monats. Für das Kind beträgt die Unterhaltszahlung EUR. Für das Kind beträgt die Unter- haltszahlung EUR und für das Kind beträgt die Unterhaltszahlung EUR.
Kindesunterhalt. Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. In einer Trennungs-/Scheidungsfolgen- vereinbarung kann der konkrete Zahlbetrag zu einem bestimmten Termin festgelegt wer- den. Für die Bestimmung des korrekten Zahlbetrags empfiehlt sich eine fachmännische Berechnung, eine Berechnung durch das Jugendamt (nicht 100%ig genau) oder direkt durch einen Notar. Der Ehemann / die Ehefrau überweist der Ehefrau / dem Ehemann auf das Konto einen monatlichen Kindesunterhalt. Der Betrag ist bis zum 3. eines Monats im Voraus zahlbar. Für das Kind beträgt der Unterhalt Euro. Für das Kind beträgt der Unterhalt Euro. Für das Kind beträgt der Unterhalt Euro.
Kindesunterhalt. Es wird vereinbart, dass zum 1. eines Monats ein Unterhalt für unser Kind in Höhe von
Kindesunterhalt. Hinweis: Der Kindesunterhalt wird durch Pflege und Erziehung sowie in Form von Geldleistungen er- bracht. Steht das Kind unter der alleinigen Obhut des einen Elternteils, ist der Geldunterhalt im Grund- satz vollständig vom anderen Elternteil zu tragen. Der geldwerte Unterhaltsbeitrag beinhaltet in Form des Barunterhalts die direkten Kinderkosten (z.B. Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Wohnkostenan- teil, Fremdbetreuungskosten, Krankenkassenprämien) und in Form des Betreuungsunterhalts den für die Pflege und Erziehung der Kinder investierten Zeitaufwand des betreuenden Elternteils, welcher zu einem verminderten Beschäftigungsgrad führt und sich aus der Differenz zwischen Lebenshaltungskos- ten und dem eigenen Einkommen des betreuenden Elternteils berechnet. Hinweis: Eine Ausgleichszahlung kann nur genehmigt werden, wenn der Unterhaltsverpflich- tete dadurch nicht in ein Manko fällt, d.h. kein Eingriff in sein betreibungsrechtliches Exis-
Kindesunterhalt. Die Unterzeichnenden wissen, dass auf den Kindesunterhalt nicht verzichtet werden kann. Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG ……. Download Leitlinien OLG Schleswig hier Zum angemessenen Unterhalt unserer gemeinsamen Kinder vereinbaren wir mit Blick auf die o.g. Richtlinie und die darin enthaltene Düsseldorfer Tabelle:
Kindesunterhalt. Die Berechnung des Unterhalts wird vom: Jugendamt in _____________________ Vom Notar _____________________ Vom Rechtsanwalt __________________ vorgenommen. Die Berechnung des Unterhalts wurde bereits vom: Jugendamt in _____________________ Vom Notar _____________________ Vom Rechtsanwalt __________________ vorgenommen. Der monatliche Kindesunterhalt ist bis zum 3. eines jeden Monats in folgender Höhe zu überweisen: Der Ehemann überweist der Ehefrau den Unterhalt auf folgendes Konto: Die Ehefrau überweist dem Ehemann den Unterhalt auf folgendes Konto: Kontoinhaber: _____________________________ Bankinstitut: _____________________________ IBAN / BIC: _____________________________ Der Ehemann muss der Ehefrau Trennungsunterhalt zahlen. Die Ehefrau muss dem Ehemann Trennungsunterhalt zahlen. Der Trennungsunterhalt beträgt monatlich __________________ Euro. Dieser Betrag ist im Voraus, bis zum 3. eines jeden Monats, zu zahlen. Folgende Berechnung liegt dem Trennungsunterhalt zugrunde: ______________________________________________ ______________________________________________ Der Ehemann überweist der Ehefrau den Trennungsunterhalt auf folgendes Konto: Die Ehefrau überweist dem Ehemann den Trennungsunterhalt auf folgendes Konto: Kontoinhaber: _____________________________ Bankinstitut: _____________________________ IBAN / BIC: _____________________________ Der Ehemann unterwirft sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung. Er haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Die Ehefrau unterwirft sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung. Sie haftet dafür mit ihrem gesamten Vermögen.
Kindesunterhalt. Für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts verpflichtet sich (die Ehefrau oder der Ehemann) dem / der (anderer Ehegatte) an den Unterhalt der Kinder nachfolgende monatliche, jeweils auf den Ersten eines jeden Monats vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - für Kind 1 (Name Kind): Fr. (davon Fr. Barunterhalt und Fr. Betreuungsunter- halt) - für Kind 2 (Name Kind): Fr. (davon Fr. Barunterhalt und Fr. Betreuungsunter- halt) - für Kind 3 (Name Kind): Fr. (davon Fr. Barunterhalt und Fr. Betreuungsunter- halt) Zusätzlich zu den obigen Kinderunterhaltsbeiträgen sind die gesetzlichen und / oder vertrag- lichen Kinder-, Ausbildungs-, und Familienzulagen, sofern sie nicht bereits vom andern El- ternteil bezogen werden, zu bezahlen.
Kindesunterhalt. Im Rahmen des Kindesunterhaltes wird ermittelt, ob der unverheiratete Minderjährige (vgl. 1.), der privilegierte Volljäh- rige(vgl. 2.) oder der nicht privilegierte Volljährige (vgl. 3.), von anderen Verwandten (insbesondere seinen Eltern bzw. einem Elternteil) Unterhalt verlangen kann.
Kindesunterhalt. □ Die Berechnung des Unterhalts wird vom: o Jugendamt in o Vom Notar o Vom Rechtsanwalt _ vorgenommen. □ Die Berechnung des Unterhalts wurde bereits vom: o Jugendamt in o Vom Notar o Vom Rechtsanwalt vorgenommen. Der monatliche Kindesunterhalt ist bis zum 3. eines jeden Monats in folgender Höhe zu überweisen: □ Der Ehemann überweist der Ehefrau den Unterhalt auf folgendes Konto: □ Die Ehefrau überweist dem Ehemann den Unterhalt auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Bankinstitut: IBAN / BIC: