Datenschutz, Geheimhaltung Musterklauseln

Datenschutz, Geheimhaltung. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Datenschutz, Geheimhaltung. 13.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Datenschutz, Geheimhaltung a. Die im Rahmen der Vorstellung und Zeichnung von Finanzinstrumenten erfolgte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen, abrufbar unter xxxxx://xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx.
Datenschutz, Geheimhaltung. 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden.
Datenschutz, Geheimhaltung. 29.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Datenschutz, Geheimhaltung. 16.1. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.
Datenschutz, Geheimhaltung. (1) Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutz- gesetzes, einhalten.
Datenschutz, Geheimhaltung. (1) BITWORKS verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Der Kunde wird nach den Bestimmungen des Bundes- datenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen fir- men- bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV verar- beitet werden.
Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarung.
Datenschutz, Geheimhaltung. 15.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Daten des Käufers werden vom Verkäufer und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.