Vordrucke Musterklauseln

Vordrucke. 1) Für die Verordnung der Leistungen gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V gelten Anlage 2/2a des BMV-Ä sowie die dazugehörigen und mit der Sonderkennzeichnung „Entlassmanagement“ versehe- nen Muster 1, 8, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 26, 27 und 28 der Anlage 2/2a des BMV-Ä sowie die diesbezüglichen Vordruckerläuterungen und die technische Anlage zur Anlage 4a des BMV- Ä. Für die Sonderkennzeichnung im Rahmen der Herstellung der Vordrucke gelten die in der Technischen Anlage zu diesem Rahmenvertrag (Anlage 2) festgelegten Vorgaben. Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln gelten die §§ 9 und 15 der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung und für die Verschreibung von Arzneimitteln mit teratogener Wir- kung § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Für die Befüllung des Feldes „Ver- tragsarztstempel“ auf den Vordrucken gelten die Vereinbarungen der Landesebene des ver- tragsärztlichen Bereichs.
Vordrucke. (1) Das Bonusheft erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fassung1.
Vordrucke. Soweit Vordrucke erforderlich sind, werden die für die vertragsärztliche Versorgung vereinbarten Formulare verwendet. Sie werden den Krankenhäusern von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.
Vordrucke. (1) 1Abrechnungs- und Verordnungsvordrucke sowie Vordrucke für schriftliche In- formationen werden als verbindliche Muster in der Vordruckvereinbarung (Anla- ge 2) festgelegt. 2Gegenstand der Vordruckvereinbarung sind auch die Erläute- rungen zur Ausstellung der Vordrucke. 3Die Vordrucke können gemäß der Ver- einbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versor- gung (Anlage 2a) mittels zertifizierter Software und eines Laserdruckers vom Vertragsarzt selbst in der Praxis erzeugt werden.
Vordrucke. (1) Das Bonusheft hat die aus der Anlage 14a (Vordruck 8) zum BMV-Z ersichtliche Fas- sung.
Vordrucke. Gemäß § 34 Bundesmantelvertrag-Ärzte sind die für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Die Verteilung der Vordrucke an die Vertragsärzte übernimmt die KVSA.
Vordrucke. Xxxxxxxx stellt die Vordrucke separat auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Vordrucke. Die Vordrucke Kostenübernahmeerklärung (§ 4), Aufnahme- und Entlassungsanzeige (§ 10) sowie Zwischen- und Schlußrechnung (§ 13), Mitteilung über Rehabilitationsmaßnahmen (§ 17) müssen mindestens die in der Anlage zu dieser Vereinbarung festgelegten Angaben enthalten, soweit sie dem Krankenhaus bzw. der Krankenkasse bekannt sind. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sollen sowohl von den Krankenkassen als auch von den Krankenhäusern genutzt werden.
Vordrucke. Aktuelle Vordrucke des Anhangs E der VDE-AR-N 4110:2018- 11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mit- telspannung)“ können als ausfüllbare PDF-Formulare unter xxx.xxx.xxx (Suche nach „Formulare“) heruntergeladen werden. Die Formulare dienen der Zusammenstellung der erforderlichen Daten einer Kundenanlage von der Planung des Netzanschlusses bis zu dessen Inbetriebsetzung und sind zur Vervielfältigung durch den Anwender bestimmt. Für die Anforderungen von wesernetz angepasste Vordrucke, sind in dieser Ergänzung „zu Anhang E“ der VDE-AR-N 4110 im Folgenden aufgeführt: (wesernetz Dokument „Netze_HB-BHV_120“) für Mittelspannung (vom Anlagenerrichter auszufüllen) Erstprüfung Wiederholungsprüfung Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ringerder Strahlenerder (Kabelgraben) Tiefenerder Fundamenterder RAges Alle Einzelerder parallel ergeben den Gesamtwiderstand der Station (siehe Ergänzungen zu Abschnitt 6.2.4 Erdungsanlage) Außerhalb globales Erdungssystem RAges ≤ 2 Ω (Standard-Ausführung) Innerhalb globales Erdungssystem RAges ≤ 20 Ω (nach Absprache mit wesernetz) Messung/Prüfung der/des Einzelerders Fabrikat: Typ: Datum: Uhrzeit: RAges ≤ ID: „niederohmig wirksam“ Erder RA1 RA2 RA3 RA3 RA3 RAges RA in Ω Die ermittelten Werte genügen den Anforderungen Die ermittelten Werte weichen von den Anforderungen ab (Rücksprache mit dem Netzbetreiber erforderlich) Lageskizze der Erdungsanlage und ggf. der Messtrasse(n)/Bemerkungen Skizze auf separatem Blatt Fotodokumentation weitere Unterlagen unwesentliche bzw. ohne Mängel wesentliche Mängel (Überwachung und Mängelbeseitigung erforderlich) Ort der Prüfung/Datum Stempel Prüfer Netze_HB-BHV_120_002 Unterschrift und Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxx-Xxxxxxxxx: IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC XXXXXX00XXX Geschäftsführung wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH: Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx Februar 2021 alle Erstversion Netze_HB-BHV_110_005
Vordrucke. (1) Die Vertragspartner vereinbaren die Vordrucke, die mit der Einführung der Kranken- versichertenkarte zu verwenden sind.