Vordrucke Musterklauseln

Vordrucke. Für die Verordnung der Leistungen gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V gelten Anlage 2/2a des BMV-Ä sowie die dazugehörigen und mit der Sonderkennzeichnung „Entlassmanagement“ versehe- nen Muster 1, 8, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 26, 27 und 28 der Anlage 2/2a des BMV-Ä sowie die diesbezüglichen Vordruckerläuterungen und die technische Anlage zur Anlage 4a des BMV- Ä. Für die Sonderkennzeichnung im Rahmen der Herstellung der Vordrucke gelten die in der Technischen Anlage zu diesem Rahmenvertrag (Anlage 2) festgelegten Vorgaben. Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln gelten die §§ 9 und 15 der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung und für die Verschreibung von Arzneimitteln mit teratogener Wir- kung § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Für die Befüllung des Feldes „Ver- tragsarztstempel“ auf den Vordrucken gelten die Vereinbarungen der Landesebene des ver- tragsärztlichen Bereichs.
Vordrucke. Das Bonusheft erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fassung1.
Vordrucke. Soweit Vordrucke erforderlich sind, werden die für die vertragsärztliche Versorgung vereinbarten Formulare verwendet. Sie werden den Krankenhäusern von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.
Vordrucke. 1Abrechnungs- und Verordnungsvordrucke sowie Vordrucke für schriftliche In- formationen werden als verbindliche Muster in der Vordruckvereinbarung (Anla- ge 2) festgelegt. 2Gegenstand der Vordruckvereinbarung sind auch die Erläute- rungen zur Ausstellung der Vordrucke. 3Die Vordrucke können gemäß der Ver- einbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versor- gung (Anlage 2a) mittels zertifizierter Software und eines Laserdruckers vom Vertragsarzt selbst in der Praxis erzeugt werden.
Vordrucke. Das Bonusheft hat die aus der Anlage 14a (Vordruck 8) zum BMV-Z ersichtliche Fas- sung.
Vordrucke. Gemäß § 34 Bundesmantelvertrag-Ärzte sind die für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Die Verteilung der Vordrucke an die Vertragsärzte übernimmt die KVSA.
Vordrucke. Xxxxxxxx stellt die Vordrucke separat auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Vordrucke. 15 (1) Es gelten die folgenden Formblätter: PTV 1 - Antrag des Versicherten an die Krankenkasse auf Feststellung der Leistungspflicht - Überweisung an einen Vertragsarzt zur Erstellung des Konsiliarberichtes vor Aufnahme einer Psychotherapie - Konsiliarbericht eines Vertragsarztes vor Aufnahme einer Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten PTV 2 - Angaben des Therapeuten zum Antrag auf Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie an die Krankenkasse PT 3a/b/c - Bericht des Therapeuten als Grundlage für die gutachtliche Stellungnahme a - zum Erstantrag
Vordrucke. Die Vordrucke Kostenübernahmeerklärung (§ 4), Aufnahme- und Entlassungsanzeige (§ 10) sowie Zwischen- und Schlußrechnung (§ 13), Mitteilung über Rehabilitationsmaßnahmen (§ 17) müssen mindestens die in der Anlage zu dieser Vereinbarung festgelegten Angaben enthalten, soweit sie dem Krankenhaus bzw. der Krankenkasse bekannt sind. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sollen sowohl von den Krankenkassen als auch von den Krankenhäusern genutzt werden.
Vordrucke. (1) Folgende Vordrucke sind Bestandteil dieser Vereinbarung: SRB Mitteilung DE Mitteilung 001 DE 001 SRB SRB Bescheinigung über die Anwendung DE Bescheinigung über die Anwendung 101 der deutschen Rechtsvorschriften bei 101 der serbischen Rechtsvorschriften DE Beschäftigung in Serbien SRB bei Beschäftigung in Deutschland SRB Antrag auf Ausstellung einer DE Antrag auf Ausstellung einer 107 DE Bescheinigung 107 SRB Bescheinigung SRB 108 Ende des Anspruchs auf Sachleistungen DE 108 Ende des Anspruchs auf Sachleistungen DE SRB SRB Mitteilung über stationäre DE Mitteilung über stationäre 113 DE Krankenhausbehandlung 113 SRB Krankenhausbehandlung SRB Körperersatzstücke und andere DE Körperersatzstücke und andere 114 Sachleistungen von erheblicher 114 Sachleistungen von erheblicher De finanzieller Bedeutung SRB finanzieller Bedeutung SRB Mitteilung über Arbeitsunfähigkeit DE Mitteilung über Arbeitsunfähigkeit 115 DE 115 SRB SRB Beendigung der Arbeitsunfähigkeit DE Beendigung der Arbeitsunfähigkeit 118 DE 118 SRB SRB Bescheinigung über Anspruch auf DE Bescheinigung über Anspruch auf 123 Sachleistungen bei Arbeitsunfall oder 123 Sachleistungen bei Arbeitsunfall DE Berufskrankheit während des Aufenthalts in Serbien SRB oder Berufskrankheit während des Aufenthalts in Deutschland SRB Kostenrechnung für DE Kostenrechnung für 125 Aushilfeleistungen nach 125 Aushilfeleistungen nach DE tatsächlichem Aufwand SRB tatsächlichem Aufwand SRB Kostenrechnung für DE Kostenrechnung für 125A verwaltungsmäßige und ärztliche 125A verwaltungsmäßige und ärztliche DE Kontrollen SRB Kontrollen SRB Anfrage wegen der Kosten für DE Anfrage wegen der Kosten für 126 DE Sachleistungen 126 SRB Sachleistungen SRB Ersuchen um Beitreibung von DE Ersuchen um Beitreibung von 130 DE Forderungen in Serbien 130 SRB Forderungen in Deutschland SRB Mitteilung über die Ausfertigung der DE Mitteilung über die Ausfertigung der 130/1 Entscheidung über die Festsetzung 130/1 Entscheidung über die Festsetzung DE von Forderungen der Sozialen Sicherheit SRB von Forderungen der Sozialen Sicherheit SRB U2 DE Ärztlicher Bericht DE U2 SRB Ärztlicher Bericht SRB U3 DE Rentengutachten DE U3 SRB Rentengutachten SRB U4 DE Rentengutachten zur Nachprüfung DE U4 SRB Rentengutachten zur Nachprüfung (2) Weitere Vordrucke können auf schriftlichem Weg abgestimmt werden. (3) Die Vordrucke mit der Bezeichnung „SRB … DE“ sind in Deutschland auszustellen, die mit „DE … SRB“ bezeichneten Vordrucke in Serbien.