Klärung des Begriffs „Klimawandel“ Musterklauseln

Klärung des Begriffs „Klimawandel“. Um Klimawandel definieren zu können, muss zunächst erläutert werden, was man unter Klima versteht. Hierbei stellt sich allerdings die Beantwortung der Frage nach einer allge- meinen Definition als problematisch heraus. Laut Xxxxxxxxxx kann diese Frage nicht ein- deutig beantwortet werden. Mit zunehmender Spezialisierung in der Forschung kommt es außerdem zu neuen Definitionen, die je nach Fragestellung nur bestimmte Aspekte des Xxxxxx umfassen. Nichtsdestotrotz sind zwei Grundaspekte in Klimadefinitionen immer von Bedeutung, nämlich ein raum-zeitlicher und ein kausaler Aspekt (vgl. SCHÖNWIESE 2003: 55–56). Unter Berücksichtigung derselben definiert SCHÖNWIESE (2003: 56) „das terrestrische Klima [als] die für einen Standort, eine definierbare Region oder ggf. auch globale statistische Beschreibung der relevanten Klimaelemente [wie Tem- peratur, Niederschlag, Wind, etc.]4 … , die für eine nicht zu kleine zeitliche Größen- ordnung … die Gegebenheiten und Variationen der Erdatmosphäre … hinreichend ausführlich charakterisiert. Ursächlich ist das Klima eine Folge der physiochemi- schen Prozesse … und Wechselwirkungen im Klimasystem5 sowie der externen Ein- flüsse [wie Vulkanausbrüche, etc.] auf dieses System6“. Diese Definition lässt Fragen offen, z.B. welcher Zeitraum denn geeignet ist, um von Kli- ma sprechen zu können. Hierzu gibt es lediglich Vorschläge, wie von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), die 30 Jahre als angemessen ansieht (vgl. WMO 2013).

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