Klimawandel Musterklauseln

Klimawandel. (1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass der Klimawandel eine globale Bedrohung darstellt und dass alle Länder Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen treffen müssen, um die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten bauen die Vertragsparteien unbeschadet der Gespräche in anderen Foren, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem VN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (UNFCCC), die Zusammenarbeit in diesem Bereich aus. Mit dieser Zusammenarbeit werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:
Klimawandel. 1. Um der akuten Bedrohung durch den Klimawandel zu begegnen, bekräftigen die Vertragsparteien erneut ihr Bekenntnis zum übergeordneten Ziel des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen („United Nations Framework Convention on Climate Change“, im Folgenden „UNFCCC“) von 1992 und ihre Entschlossenheit, das UNFCCC, das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, zuletzt geändert am 8. Dezember 2012 (im Folgenden „Kyoto-Protokoll“), sowie das darauf basierende, am 12. Dezember 2015 verabschiedete Übereinkommen von Paris wirksam umzusetzen. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Umsetzung des UNFCCC, des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Paris zusammen. Soweit angezeigt, arbeiten die Vertragsparteien gemeinsam darauf hin, den positiven Beitrag dieses Kapitels im Sinne einer Stärkung der Kapazitäten der Vertragsparteien zu fördern; Ziel ist dabei der Übergang zu klimaresilienten Volkswirtschaften mit niedrigen Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris.
Klimawandel. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen rasch, wesentlich und nachhaltig gesenkt werden müssen, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C zu halten, und dass Anstrengungen notwendig sind, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und werden daher eine Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und seiner negativen Auswirkungen übernehmen, einschließlich durch interne und internationale Maßnahmen zur Verringerung der anthropogenen Treibhausgasemissionen. Die Vertragsparteien arbeiten gegebenenfalls im Kontext des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zusammen, um dessen Ziele in Verbindung mit der Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu erreichen und den multilateralen Rechtsrahmen zu stärken. Sie streben ferner die Intensivierung der Zusammenarbeit in anderen einschlägigen internationalen Foren an.
Klimawandel. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass der Klimawandel ein dringendes globales Anliegen darstellt, das ein kollektives Vorgehen im Einklang mit dem übergeordneten Ziel erfordert, den weltweiten durchschnittlichen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und unbeschadet der Beratungen in anderen Foren kommen die Vertragsparteien überein, unter anderem in folgenden Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten:
Klimawandel. Durch den Klimawandel bedingte Sachschäden sowie die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft können erhebliche negative Konsequenzen für die Realwirtschaft und das Finanzsystem nach sich ziehen. Daher ist die DZ BANK Gruppe mittel- bis langfristig wirkenden Risiken ausgesetzt, die aus dem Klimawandel resultieren. Dabei handelt es sich um physische Risiken, wie beispielsweise ein vermehrtes Eintreten von Naturkatastrophen und die Überschwemmung von Gebäuden, und um transitorische Risiken, die insbesondere aufgrund von Gesetzesinitiativen und durch verändertes Verbraucherverhalten entstehen können. Physische Klimarisiken betreffen das Kreditgeschäft der Unternehmen der DZ BANK Gruppe. Sie können Kreditrisiken auslösen, wenn beispielsweise die Werthaltigkeit von Sicherheiten für Kreditengagements durch Klimaereignisse beeinträchtigt wird. Zudem besteht im Kreditgeschäft aufgrund transitorischer Effekte wie des Wandels zu einer klimaneutralen Wirtschaft die Gefahr, dass die Ertragskraft der Kreditnehmer bei Unternehmensfinanzierungen (insbesondere der DZ BANK) und Immobilienfinanzierungen (insbesondere der BSH und der DZ HYP) geschmälert wird. Im Sektor Versicherung der DZ BANK Gruppe haben physische Klimarisiken Bedeutung vor allem für das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben (Prämien- und Reserverisiko, Katastrophenrisiko) der R+V, das per 31. Dezember 2023 rund 23% der Gesamtrisiken im Sektor Versicherung ausmacht. Insbesondere kann die tatsächliche Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung übersteigen. Des Weiteren können physische Klimarisiken, die beispielsweise als Wetter- oder Umweltereignisse auftreten, sowohl im Sektor Bank als auch im Sektor Versicherung operationelle Risiken auslösen. Beispielsweise handelt es sich um die Nichtverfügbarkeit von Büros und Rechenzentren. Sofern Klimarisiken aufgrund des Geschäftsmodells der betroffenen Unternehmen der DZ BANK Gruppe relevant sind, werden sie innerhalb der genannten Risikoarten implizit mit Kapital unterlegt. Bei einer Realisierung der genannten Risiken muss die DZ BANK auf das unterlegte Kapital zurückgreifen. Auch sind negative Auswirkungen auf die Reputation einzelner Unternehmen der DZ BANK Gruppe oder der DZ BANK Gruppe insgesamt nicht auszuschließen, die zu einem Geschäftsrückgang führen können. Die aus dem Klimawandel resultierenden Risiken können daher insgesamt nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der DZ BANK...
Klimawandel. Der Klimawandel, d. h. der globale Temperaturanstieg, ist bereits Realität. Die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind ein Anstieg des Meeresspiegels, der die Überflutung von Küstenregionen und ganzen Inselstaaten zur Folge hat, und eine Zunahme extremer Wetterereignisse (Stürme, Überschwemmungen, Hitzeperioden und Wüstenbildung ganzer Regionen, aber auch ungewöhnliche Kälte in anderen Gebieten). Extreme Witterungsverhältnisse wirken sich auch negativ auf den Verkehr aus, sie zerstören Verkehrsinfrastruktur, verursachen die Unterbrechung/Behinderung von Verkehrsdiensten und sind mit wirtschaftlichem Schaden für Verkehrsunternehmen, ihre Arbeitnehmer und die Gesellschaft insgesamt verbunden. 195 Staaten unterzeichneten daher 2015 das Pariser Übereinkommen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die globale Erderwärmung deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Ursache der globalen Erwärmung sind die CO2-Emissionen. Der Anteil der verkehrsbedingten CO2-Emissionen liegt bei rund 25 %, und der Verkehr ist auch der einzige Sektor mit immer noch steigendem CO2-Ausstoß. Es steht außer Frage, dass der Verkehrssektor seine CO2-Emissionen reduzieren muss (Dekarbonisierung), es geht nur mehr um das Wie. Und dies ist auch für Gewerkschaften und Arbeitnehmer des Transportsektors wichtig, die entsprechend eingebunden werden müssen. Der ETF-Kongress 2009 bzw. 2013 sprach sich dafür aus, nachhaltigen Verkehr zu fördern, und urgierte Maßnahmen in allen strategischen Bereichen: Vermeiden-Verlagern-Verbessern. Die ETF beharrt jedoch auf ihrer politischen Einstellung und Handlungsmaxime, dass ökologische und soziale Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen müssen bzw. die zwei Seiten einer Medaille sind.
Klimawandel. Die Erderwärmung und die damit einhergehenden extremen Wetterereignisse (Hitze, Überschwemmungen, Stürme) sind eine große Bedrohung für die Wirtschaft und die Menschen. Zerstörte Verkehrsinfrastruktur kann sich in Mindereinnahmen für die Transportunternehmen niederschlagen. Die unmittelbaren Sicherheitsrisiken und Arbeitsschutzrisiken für die Arbeitnehmer sind dadurch erhöht. Wichtiger sind jedoch die Auswirkungen der Strategien zur Bekämpfung der globalen Erwärmung, und hier insbesondere Strategien zur Dekarbonisierung des Verkehrs.
Klimawandel b. Le changement climatique
Klimawandel. Im folgenden Teilkapitel wird zunächst Klimawandel definiert. Danach werden der Treib- hauseffekt und dessen Auswirkungen auf das Klima dargestellt. Es soll so zum einen ver- deutlicht werden, dass tatsächlich Klimawandel stattfindet. Zum anderen wird gezeigt, dass gerade beim Auftreten von Extremereignissen Vorsicht geboten ist mit einer zu unkriti- schen Zuordnung dieser zum Klimawandel.
Klimawandel. Eine genaue Quantifizierung des anthropogenen Einflusses auf das globale Klima ist momentan noch nicht möglich. Trotzdem lassen sich aus einer Reihe von mit hohem Forschungsaufwand erstellten Xxxxxxxxxxxxx (XxxXX0, XXX, XX0, XxxXXX0) Xxxxxxxxxxxxxx ableiten, die einen Zusammenhang der CO2-Konzentration und der mittleren Temperatur der Erdatmosphäre nahe legen. Aus Messungen an Eiskernen lässt sich jedoch der Anstieg des CO2-Gehalts der Atmosphäre seit der industriellen Revolution im 18. Jahrhundert nachweisen (Abbildung 2-3). Weniger klar ist der Nachweis der globalen Erwärmung. Obwohl umfangreiche Messungen einen sol- chen Trend bestätigen (Abbildung 2-4), sind in der jüngsten Zeit gewisse, durch die jeweils angewand- te Methodik verursachten Diskrepanzen in der Diskussion. So gibt es signifikante Abweichungen zwi- schen satellitengestützten Temperaturmessungen und Bodenmessungen (Abbildung 2-5). Ebenso erschweren Unterschiede zwischen urbanen Ballungsräumen und wenig besiedelten Regio- nen eine sichere Aussage. Trotz dieser Widersprüchlichkeiten, deren wissenschaftliche Klärung noch aussteht, ist die Beobachtung einer systematischen globalen Erwärmung heute kaum noch zu wider- legen. Ebenso wird es – nicht zuletzt auf Grundlage der immens komplexen Klimamodelle – immer wahrscheinlicher, dass eine direkte Korrelation zwischen dem anthropogen verursachten Anstieg der Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre und der globalen Erwärmung besteht. Für die Erzeugung von Treibhausgasen anthropogenen Ursprungs sind vor allem die Industrieländer verantwortlich, deren Pro-Kopf-Emissionen wesentlich höher liegen als die vieler Entwicklungsländer (vgl. Tabelle 2-1), wobei aufstrebende Nationen wie China, Indien und Brasilien absolut betrachtet erhebliche Emissionen verursachen und so mittlerweile zu den Haupterzeugern von Kohlenstoffdioxid zählen (s. Tabelle 2-2). Alle oben aufgeführten Klimamodelle bestätigen, dass eine durch die Menschheit verursachte globale Erwärmung nur langfristig rückgängig gemacht werden kann, da die vielfältigen Kopplungen in dem komplexen Klimasystem der Erde zu langanhaltenden Memory-Effekten führen, deren Auswirkungen erst in einigen Dekaden spürbar werden und ebenso langsam beeinflussbar sind. Realistischer ist die Möglichkeit, durch eine erhebliche Reduktion der Treibhausgasemissionen die globale Erwärmung auf maximal 2°C zu beschränken. Eine mögliche Variante zur Reduktion der Treibhausgasemissionen stellt das ‘carbon budget 225...