Kommunikation (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.2.1) Musterklauseln

Kommunikation (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.2.1). BENTELER setzt voraus, dass Lieferanten zur technischen Unterstützung im Rahmen von Gesprächen bei Kunden, im eigenen Haus oder bei BENTELER zur Verfügung stehen. (after prior agreement), the customer must be granted access to the premises and the corresponding product and process documentation. 5.3 Deviation approval (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Ch. 8.7.1.1) In case of deviations from the specification, generally the supplier shall obtain approval with the form „T.PU.067 Request for deviation or design change“ [annex 01] (www.benteler.com2), prior to delivery. All deliveries based on a deviation approval must have additional identification labels according to the form „T.PU.064 Additional Label for special deliveries“ [annex 02] (www.benteler.com2) on all load carriers according to the released deviation permission. 5.4 Business processes based on electronic data exchange (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Ch. 8.2.1) Business processes based on electronic data exchange between BENTELER and its suppliers are a main focus of XXXXXXXX’x strategy. According to this strategy, more and more of the processes which are described in this directive are processed via the BENTELER portal (e.g. request or APQP processes). At the request from BENTELER and by prior agreement, suppliers must convert to and use electronic processing for business processes. 5.5
Kommunikation (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.2.1). BENTELER setzt voraus, dass Lieferanten zur technischen Unterstützung im Rahmen von Gesprächen bei Kunden, im eigenen Haus oder bei BENTELER zur Verfügung stehen. Die Kommunikation zwischen Lieferanten und Kunden von BENTELER oder anderen dritten Parteien in Bezug auf BENTELER- Produkte, Prozesse oder Systeme hat ausschließlich in Abstimmung mit BENTELER stattzufinden. Gegebenenfalls wird hierzu eine separate Geheimhaltungsvereinbarung erstellt. 5.6 Software und Komponenten mit integrierter Software (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.3.2.3) Lieferanten, die Software oder elektronische Komponenten mit integrierter Software entwickeln oder liefern, müssen die Anforderungen aus der, zum Projektstart aktuell gültigen Fassung, Automotive SPiCE erfüllen. Sofern nichts anderes festgelegt wurde, ist der Reifegrad 2 oder höher in einem Assessment gemäß den Vorgaben des VDA Bands „Automotive SPiCE Prozess- Assessmentmodell“ [36] für die im „VDA Process Scope“ festgelegten Prozesse nachzuweisen. Bei Bedarf behält sich BENTELER das Recht vor, beim Lieferanten ein Assessment durchzuführen. 5.7a

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.