Haftung für Mängel Musterklauseln

Haftung für Mängel. 1. Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet sind. Entsprechendes gilt für Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.
Haftung für Mängel. 11.1 Sofern ein Produkt spezifiziert ist, ist es frei von Sachmängeln, wenn anerkannte fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten werden. Der Besteller kann sich auf einen von ihm beabsichtigten Verwendungszweck nur dann berufen, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Haftung für Mängel ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. [2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für di...
Haftung für Mängel. 14.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
Haftung für Mängel. Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Verjährungsfrist beträgt für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist einheitlich 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. sonst die gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Als Kardinalpflichten gelten alle wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit au...
Haftung für Mängel. 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnah- men auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schrift- lich als solche bezeichnet sind. Entsprechendes gilt für Konformitätserklärungen und entspre- chende Kennzeichen wie CE oder GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.
Haftung für Mängel. 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und Mängel zu rügen.
Haftung für Mängel. 6.1. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
Haftung für Mängel. 4.1 Soweit in diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen Implementierung“ nicht anders vereinbart, ist auf die Leistungsbeziehungen zwischen den Parteien Dienstvertragsrecht gemäß den §§ 611 ff. BGB anwendbar. Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Vermieter dies zu vertreten, ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Mieter innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist eine Rüge des Mieters, die unverzüglich ab Kenntnis zu erfolgen hat.
Haftung für Mängel. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang bzw. unverzüglich nach Auftreten der Mängel und innerhalb der Rügefrist schriftlich erfolgen. Unsere Haftung beschränkt sich ausschliesslich auf Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Xxxx. Weitergehende Ansprüche bleiben ausgeschlossen. Eine Gewähr übernehmen wir nur insoweit, wie vom Hersteller selbst Gewähr geleistet wird. Befindet sich die Ware nicht im gelieferten Urzustand oder wurde sie mit anderer Ware vermischt, so entfällt für uns jegliche Haftung. Eine Gewähr, dass die von uns gelieferte Xxxx den verschiedensten Vorschriften, Anordnungen oder Gesetzen entspricht, können wir nicht übernehmen.