Externe Unterstützung Musterklauseln

Externe Unterstützung. Kommt es im Zuge der Projekt, Produkt und oder Prozessplanungs- und oder Realisierungsaktivitäten wiederholt und oder andauernd zu durch den Lieferanten verursachte Störungen, behält sich BENTELER vor den Lieferanten in das Supplier Performance Improvement Program, beschrieben im P.PU.035 An.02 [Anlage 05] (wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt), aufzunehmen. Im Zuge dieses Programms behält sich BENTELER vor, externe Unterstützung in Form des zuständigen XXXXXXXX XXX oder einer anderen beauftragten Person bereitzustellen, umzusetzen, bzw. einzufordern. Automotive division (can be viewed at www.benteler.com2). The supplier is responsible for a consistent traceability by means of the defined extent and for an appropriate marking of the parts and the containers until the transfer of risk to BENTELER. On request (e.g in case of damage) the supplier has to provide the traceability details for product data, raw material und if necessary details of purchased parts within one working day to BENTELER. 2.17
Externe Unterstützung. Kommt es im Zuge der Projekt-, Produkt und oder Prozessplanungs- und oder Realisierungsaktivitäten wiederholt und oder andauernd zu durch den Lieferanten verursachte Störungen, behält sich BENTELER vor den Lieferanten in das Supplier Performance Improvement Program, beschrieben im P.PU.035 An.02 [Anlage 09] (wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt), aufzunehmen. Im Zuge dieses Programms behält sich BENTELER vor, externe Unterstützung in Form des zuständigen XXXXXXXX XXX oder einer anderen beauftragten Person bereitzustellen, umzusetzen, bzw. einzufordern. 2.24 External Support In case of repetitive and/or constant disorders caused by the supplier in the course of the project, product and/or process planning and/or realization activities, BENTELER reserves the right to include the supplier in the Supplier Performance Improvement Program (Escalation), described in P.PU.035 An.02 [Attachment 09] (will be provided when needed). In the course of this program, BENTELER reserves the right to provide, implement or request external support in the form of the responsible BENTELER SQE or another authorized person.
Externe Unterstützung. 3 Prozess- und Produktfreigabe
Externe Unterstützung. Im Falle dessen, dass es im Zuge der Projekt-, Produkt- und oder Prozessplanungs- und oder Realisierungsaktivitäten, verursacht durch den Lieferanten, wiederholt und / oder andauernd zu Störungen kommt, behält sich IMS CS vor, den Lieferanten in ein Lieferantenverbesserungsprogramm aufzunehmen. § 3 Prozess- und Produktfreigabe

Related to Externe Unterstützung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.