Kommunikation mit der Alpen Privatbank Musterklauseln

Kommunikation mit der Alpen Privatbank. Die Dienstleistungen der Alpen Privatbank werden grundsätzlich in deutscher Sprache angeboten. Dies gilt insbesondere für sämtliche Verträge, als auch für die Kommunikation zwischen Bank und Kunden. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Ge- spräch während der Öffnungszeiten der Alpen Privatbank die Kontaktaufnahme mit ihr über Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder ONLINE Medien offen. Alle rechtlich relevanten Korrespon- denzen, wie insbesondere die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenwertpapieraufträgen bzw. sonstige Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienst- leistungen (in der Anlage-, Portfolioverwaltungsberatung sowie im beratungsfeien Geschäft – vgl. hierzu Punkt 2) sind – soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde – ausschließlich schriftlich und telefonisch abzuwickeln. Derartige rechtlich relevante Korrespondenzen werden – falls nicht gesondert ver- einbart – von der Alpen Privatbank nicht per E-Mail, Fax oder ONLINE Medien angenommen. Per Brief können sie von der Alpen Privatbank akzeptiert werden, falls im Schreiben die entsprechende Depotnummer angegeben ist und der Unter- zeichner (Originalunterschrift) verfügungs- bzw. zeichnungs- berechtigt ist. Gemäß den Bestimmungen des WAG 2018 iVm der Del VO 2017 / 565 ist die Alpen Privatbank ab dem 01. Jänner 2018 verpflichtet, sämtliche Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit dem Kunden aufzuzeichnen. Dies gilt sowohl für eingehende als auch für ausgehende Nachrichten. Kopien der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden auf Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren und – sofern seitens der zuständigen Behörde gewünscht – über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung stehen. Grundsätzlich werden alle Kunden als Privatkunden gemäß WAG 2018 eingestuft. Im Falle einer anderweitigen Einstufung (z. B. als Professioneller Kunde oder Geeignete Gegenpartei) er- folgt eine Aushändigung gesonderter Informationen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.