Kommunikation per E-Mail. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Auftragnehmer ihm ohne Einschränkungen maklervertragsbezogene Informationen per E-Mail zusenden darf. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Auftragnehmer mit. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihn über Versicherungen per Telefon, Fax oder E-Mail informiert. Einzelheiten ergeben sich aus der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Kommunikationserklärung.
Kommunikation per E-Mail. Um unser Ziel, einen störungsfreien Datenaustausch realisieren zu können, werden wir grundsätzlich per E-Mail mit Signatur, Verschlüsselung und Komprimierung mit unseren Marktpartnern kommunizieren. Signatur und Verschlüsselung*: S/MIME-Standard Von uns wird auf eine eingehende EDIFACT-Nachricht (außer CONTROL-Nachricht) nach der Syntax- und Semantikprüfung, gemäß der in der GPKE beschriebenen Prozesse, eine CONTROL-Nachricht ver- sendet. Auf eine CONTROL-Nachricht erwarten und senden wir keine weitere CONTROL-Nachricht als Übertragungsbestätigung. Auf eine negative CONTROL-Nachricht erwarten wir eine persönliche Kontakt- aufnahme. E-Mail Adresse des Lieferanten für den Datenaustausch im Rahmen der Geschäftsprozesse der GPKE (1:1 Kommunikation):
Kommunikation per E-Mail. Mit Bekanntgabe der E-Mail-Adresse des Auftraggebers und/oder Einzie- hungsberechtigten an SWISSPERFORM sind SWISSPERFORM und der Auf- traggeber und/oder Einziehungsberechtigte berechtigt, miteinander per E- Mail zu kommunizieren. SWISSPERFORM hat das Recht, sämtliche bisher per Post versandten Mitteilungen und Unterlagen per E-Mail an den Auf- traggeber und/oder Einziehungsberechtigten zu versenden.
Kommunikation per E-Mail. Als Zustelladresse des Auftraggebers gilt die dem Makler zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Makler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Makler mit.
Kommunikation per E-Mail. Soweit die Auftraggeberin dem Makler eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt sie jederzeit widerruflich ein, dass der Makler ihr ohne Einschränkungen maklervertragsbezogene Informationen per E-Mail zusenden darf. Der Auftraggeberin ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit die Auftraggeberin zum Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt sie dies dem Makler mit. Die Auftraggeberin ist damit einverstanden, dass der Makler sie über den Umfang der vom Makler gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus über Versicherungsprodukte informieren darf, zum Beispiel über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung und zwar zusätzlich zum üblichen Briefverkehr per Telefon oder E-Mail. Die Auftraggeberin ist damit einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ihr Einverständnis kann sie teilweise oder vollständig jederzeit formfrei ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Kommunikation per E-Mail. Mit Bekanntgabe der E-Mail-Adresse des Mitglieds an SWISSPERFORM sind SWISSPERFORM und das Mitglied berechtigt, miteinander per E-Mail zu kommunizieren. SWISSPERFORM hat das Recht, sämtliche bisher per Post versandten Mitteilungen und Unterlagen per E-Mail an das Mitglied zu versenden.
Kommunikation per E-Mail. Die Verschlüsselung und Signatur der Nachrichten ist möglich. Zur Implementierung dieser Funktionalität kontaktieren Sie bitte die in Punkt 5 dieser Anlage genannten Ansprechpartner. Eine Komprimierung erfolgt nicht. Von uns wird auf eine eingehende EDIFACT-Nachricht (außer CONTROL-Nachricht) nach der Syntax- und Semantikprüfung, gemäß der in der GPKE beschriebenen Prozesse, eine CONTROL-Nachricht versendet. Auf eine CONTROL-Nachricht erwarten und senden wir keine weitere CONTROL-Nachricht als Übertragungsbestätigung. Auf eine negative CONTROL- Nachricht erwarten wir eine persönliche Kontaktaufnahme. Bitte senden Sie Ihre EDIFACT-Nachrichten an unsere E-Mail-Adresse: Sie erhalten von uns EDIFACT-Nachrichten von der E-Mail-Adresse:
Kommunikation per E-Mail. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud Marketplace Portals und der hierüber bestellten Leistungen erklärt sich der Nutzer mit dem Schriftwechsel per E-Mail einverstanden und wird stets eine aktuelle E- Mail-Adresse hinterlegen. Dem Nutzer ist bekannt, dass für die Leistungserbringung wesentliche Informationen, wie Zugangsdaten, Informationen zu Änderungen der Leistungen und der rechtlichen Bedingungen, sowie Informationen zu Leistungsbeeinträchtigungen Für die Bereitstellung der Plattform gilt keine Mindestverfügbarkeit. T- Mobile ist jedoch bemüht, Leistungseinschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Kommunikation per E-Mail. Der Mandant willigt widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit. Bei Übersendung einer E-Mail kann der Zugang beim Rechtsanwalt nie sichergestellt werden. Auch die Übersendung einer automatischen Antwort des Servers des Rechtsanwalts bietet hierfür keine Gewähr. Der Mandant wird deswegen eilbedürftige oder fristgebundene Informationen nur dann per E-Mail übersenden, wenn er den Rechtsanwalt gleichzeitig hierüber informiert. Die vom Rechtsanwalt akzeptierten Dateiformate sind unter V. 6. genannt.
Kommunikation per E-Mail. Zur schnelleren und einfacheren Abwicklung des Vertragsverhältnisses gilt als primärer Kommunikationsweg die Kommunikation per E-Mail als vereinbart. Die Kommunikation per E-Mail erfüllt das Schriftlichkeitsgebot, dies gilt auch für Mitteilungen per Telefax.