ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN Musterklauseln

ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. 55.1 Inhalt, Umfang und Funktionen der Leistungen können sich im Lauf der Vertragsdurchführung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt-Fortentwicklung. NETWORK ASSISTANCE wir den Kunden über derartige Änderungen möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder Telefax in Kenntnis setzen, sofern dieser Änderungen nach Ermessen von NETWORK ASSISTANCE erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden haben. 55.2 Soweit die Änderungen dem Kunden nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Nutzung der (gegebenenfalls geänderten) Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen als wirksam vereinbart. 55.3 Widerspricht der Kunde den Änderungen und ist NETWORK ASSISTANCE die weitere Bereitstellung der Leistungen in der unveränderten bisherigen Form unmöglich oder unzumutbar (zum Beispiel bei einer Änderung aus rechtlichen Gründen oder aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), ist NETWORK ASSISTANCE zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der Leistungen berechtigt.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. 10.1 Der Kunde kann verlangen, dass die (Spezifikationen der) Leistungen im Rahmen des SLA geändert oder variiert werden. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, einem Änderungswunsch nachzukommen und kann verlangen, dass zu diesem Zweck ein separates Service Level Agreement abgeschlossen und/oder ausgestellt wird. 10.2 Für den Fall, dass eine Änderung des anwendbaren Rechts oder der Standards und Codes, die nach dem Datum des Inkrafttretens in Kraft getreten sind oder anderweitig genehmigt wurden, Änderungen der Leistungen erforderlich oder ratsam macht, werden der Kunde bzw. Heliox die jeweils andere Partei unverzüglich nach Bekanntwerden einer solchen Änderung des anwendbaren Rechts oder der Standards und Codes schriftlich darüber informieren. Wenn eine solche Änderung durch geltendes Recht erforderlich ist, wird Heliox diese Änderung vornehmen. 10.3 Zusätzliche Kosten, die durch eine Änderung des SLA entstehen, werden dem Kunden von Heliox als zusätzliche Kosten zu den dann geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. 36.1 Inhalt, Umfang und Funktionen der Leistungen können sich im Lauf der Vertragsdurchführung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt-Fortentwicklung. 36.2 Soweit die Änderungen dem Kunden nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Nutzung der (gegebenenfalls geänderten) Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen als wirksam vereinbart. 36.3 Widerspricht der Kunde den Änderungen und ist NECOTEK die weitere Bereitstellung der Leistungen in der unveränderten bisherigen Form unmöglich oder unzumutbar (zum Beispiel bei einer Änderung aus rechtlichen Gründen oder aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), ist NECOTEK zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der Leistungen berechtigt.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. 4.1 Soweit der Kunde eine Änderung betreffend die Art oder den Umfang der vereinbarten Leistungen begehrt, werden wir gegen Vergütung auf Zeit auf Grundlage unserer betrieblichen Entgeltsätze prüfen, ob die begehrte Änderung durchführbar ist und welcher Aufwand dabei entsteht. Wir informieren den Kunden kurzfristig, welche Kosten und Abweichungen hinsichtlich eines vereinbarten Leistungs-/Liefertermins durch die Änderungswünsche entstehen. 4.2 Gegen Vergütung der Ausfallzeiten auf Grundlage unserer betrieblichen Entgeltsätze kann der Kunde bis zur Einigung über ein Änderungsbegehren die teilweise oder vollständige Unterbrechung der Leistungserbringung durch uns fordern. Eventuell vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich dementsprechend um die Ausfallzeit sowie um die Zeit, die wir benötigen, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. 5.1 Der Praxisoptimierer verpflichtet sich, Weisungen und Änderungsverlangen des Kunden bei der Durchführung der Online-Marketing bzw. Marketing-Leistungen zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist. Etwaige daraus entstehende Mehraufwendungen bei Der Praxisoptimierer hat der Kunde zu tragen. 5.2 Soweit vom Kunden gewünschte Änderungen Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (Vergütung, Fristen, Abnahmemodalitäten) haben, wird Der Praxisoptimierer dies dem Kunden anzeigen. Möchte der Kunde die Änderung trotzdem durchführen, haben sich die Parteien über die vorzunehmenden Änderungen schriftlich zu einigen. Solange eine solche Einigung nicht zustande kommt, verbleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und -inhalt.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. 79.1Inhalt, Umfang und Funktionen der Leistungen können sich im Lauf der Vertragsdurchführung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt-Fortentwicklung. DIGIHAUS GMBH wir den Kunden über derartige Änderungen möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder Telefax in Kenntnis setzen, sofern dieser Änderungen nach Ermessen von DIGIHAUS GMBH erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden haben.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. Alle Bilder im Prospekt oder auf der offiziellen Webseite sind ohne Gewähr. Änderungen in Ausstattung und Einrichtung des Mietobjekts behält sich der Vermieter vor. Dies begründet keine Ansprüche des Mieters. Die Änderungen müssen jedoch grundsätzlich den veröffentlichten Darstellungen gleichwertig sein. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke zur persönlichen Nutzung verschlossen hält. Diese Räume/Möbelstücke sind in der Beschreibung nicht explizit angegeben.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. Auf Verlangen des Auftraggebers sind nicht wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistungen jederzeit möglich. Der Auftragnehmer kann eine nicht wesentliche Änderung der vereinbarten Leistungen vorschlagen, wobei der Auftraggeber diesen jedenfalls schriftlich (E - Mail genügt) vor Durchführung der nicht wesentlichen Änderung zustimmen muss. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich eine nicht wesentliche Änderung vorzuschlagen, sobald er der Ansicht ist, dass eine nicht wesentliche Änderung zur erfolgreichen Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, sobald er der Ansicht ist, dass die Durchführung der nicht wesentlichen Änderung die Erbringung der Leistungen beeinträchtigt. Als nicht wesentliche Änderungen sind insbesondere Änderungen anzusehen, die dem Auftragnehmer im Rahmen seiner betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar sind und zu keiner wesentlichen Kostenerhöhung für den Auftragnehmer führen.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Änderungen der Leistungen oder- Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages wird der Veranstalter dem Kunden nach seiner Xxxx kostenlose Umbuchungen oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.
ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den VP über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ein kostenloser Rücktritt angeboten.