Obliegenheiten des Mandanten. Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:
Obliegenheiten des Mandanten. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
a) Umfassende Information Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Mandant wird den Rechtsanwalt unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
c) Sorgfältige Prüfung von Schreiben des Rechtsanwalts Der Mandant wird die ihm von dem Rechtsanwalt übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Obliegenheiten des Mandanten. Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:
a) Umfassende Information Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Informationen an die Rechtsanwälte weiterleiten;
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Mandant wird die Rechtsanwälte umgehend im Hinblick auf die Änderung seiner Kontaktdaten informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;
c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;
d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen des erteilten Mandats.
Obliegenheiten des Mandanten a. Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Die Kanzlei ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden, Unterlagen und Beweismittel anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Sollte der Mandant während der Mandatierung bemerken, dass Umstände nicht oder falsch mitgeteilt wurden oder sich geändert haben, hat er dies der Kanzlei ebenfalls mitzuteilen.
b. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
c. Der Mandant informiert den Rechtsanwalt umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.
d. Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird den Rechtsanwalt sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.
e. Der Mandant benennt der Kanzlei gegenüber Personen, die als Ansprechpartner für die Mandatsbearbeitung dienen. Mitgeteilte Ansprechpartner gelten grundsätzlich als berechtigte Vertreter, die für den Mandanten rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder annehmen können.
f. Etwaige Einschränkungen der Vertretungsmacht, z.B. nur auf einen bestimmten Teil eines Verfahrens, sind der Kanzlei durch den Mandanten ausdrücklich mitzuteilen.
Obliegenheiten des Mandanten. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
a) Umfassende Information Der Mandant wird AdviZZr® über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
Obliegenheiten des Mandanten. Obligations of the Client
Obliegenheiten des Mandanten. Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:
a) Umfassende Information
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte
d) Übermittlung personenbezogener Daten
Obliegenheiten des Mandanten. Eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet: Der Mandant wird Steuerberatung Nestmeyer über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit Steuerberatung Nestmeyer mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Steuerberatung Nestmeyer weist darauf hin, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben in der Verantwortung des Mandanten liegen. Die Tätigkeiten werden aufgrund der vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und Auskünfte ausgeübt. Steuerberatung Nestmeyer wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere von anderen erstellte Buchführung und Bilanz, gehört nicht zum Auftrag, wenn dies nicht gesondert in Textform vereinbart ist.
Obliegenheiten des Mandanten. Vertrags- und risikorelevante Änderungen hat der Mandant dem Versicherungsmakler unverzüglich mitzuteilen.
Obliegenheiten des Mandanten. 8.1 Für die rechtzeitige Entrichtung der Prämien oder Beiträge ist der Mandant verantwortlich.
8.2 Der Mandant informiert bfh vollständig und wahrheitsgemäß über seine Versicherungswünsche und -bedürfnisse sowie über alle für die Beurteilung seiner Versicherungssituation relevanten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehört auch die Information über bereits bestehende oder angebahnte Verträge.
8.3 Risikorelevante Fragen beantwortet der Mandant jeweils selbst wahrheitsgemäß und vollständig. Auf sonstige risikorelevante Umstände weist der Mandant ungefragt hin.
8.4 Unverzüglich informiert der Mandant bfh in Textform über Änderungen der betreuten Risiken sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse oder sonstige Umstände, die für den Versicherungsschutz versicherter oder die Deckung vertragsgegenständlicher Risiken oder für die Vermittlung gewünschter Verträge von Belang sind.
8.6 Aus Gründen der Qualitätssicherung soll der Mandant grundsätzlich das Beratungsprotokoll unterzeichnen. Das Beratungsprotokoll ist vom dem Mandanten zu unterzeichnen, wenn der Beratungsauftrag um Risiken erweitert, für vertragsgegenständlicher Risiken beendet oder wenn bfh vom Mandanten beauftragt wird, bestehende Versicherungen zu kündigen.
8.7 Einwände gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des von bfh