Kompetenzen Musterklauseln

Kompetenzen. 1. Studierende erwerben sprachliche Kompetenzen (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) entsprechend der jeweils erreichten Niveaustufe, 2. sie entwickeln interkulturelle Kompetenzen (sprachlich, kognitiv, empathisch), 3. sie erwerben Sprachlernstrategien und Vermittlungskompetenz, 4. sie können in der Fremdsprache aktiv am gesellschaftlichen Leben (Bildung, Beruf, Arbeit, Freizeit) teilhaben.
Kompetenzen. 1. Studierende erwerben didaktische, pädagogische und methodische Basiskompetenzen, 2. sie entwickeln eine Sensibilisierung für die gesellschaftlichen Bedingungen und Folgen von Lehr- und Lernprozessen, 3. sie entwickeln ein Bewusstsein für heterogene Lehr-Lern-Settings, 4. sie können sich aktiv in Unterrichtsprozesse einbringen, 5. sie lernen ihr professionelles Handeln kritisch zu reflektieren. 1 xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxxxxxx-xxxxxxx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxx-xxx- erwachsenenbildung/
Kompetenzen. Der Schülerin/dem Xxxxxxx dürfen keine ihre/seine Kompetenz übersteigenden Arbeiten aufgetragen werden. Es dürfen keine Arbeiten übertragen werden, die durch eine hauptamtliche Kraft erbracht werden müssten (z.B. Reinigungskraft).
Kompetenzen. 1 Im Einsatz hat der RFS folgende Kompetenzen: a) Anfordern von Mitteln der Ersteinsatzorganisation5; b) Anfordern von Leistungen der RZSO zur Katastrophen- und Nothilfe sowie für In- standstellungsarbeiten auf dem Gebiet der Vertragsgemeinden; c) Beantragung von Unterstützung von benachbarten Zivilschutzorganisationen beim Kantonalen Führungsstab (KFS); d) Anfordern von militärischer Spontanhilfe im Rahmen des Militärgesetzes6; e) Verfügungsgewalt über ein Budget in maximaler Höhe von CHF 50'000 für spontan zu erbringende Leistungen; f) Beantragung von zusätzlichen Leistungen und weiteren spezialisierten Mitteln beim KFS7; g) Die übrigen Finanzkompetenzen richten sich nach der Kompetenzordnung, die durch die Vertragsgemeinden erlassen wird.
Kompetenzen nicht zum Aufgabenbereich gehören Wichtig ist, dass das Gesamte der Tätigkeit einer Amtsperson im Auge behalten wird. Auch in Situationen, in denen einzelne Probleme immer wie- der thematisiert werden müssen, sol- len die positiven Leistungen darob nicht übersehen werden.
Kompetenzen. 1 Der strategische Ausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben. Er
Kompetenzen. 1 Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen geben gemäss den ihnen zugewiesenen Aufträ- gen Empfehlungen zu Händen der Generaldirektion ab.
Kompetenzen. 1 Der Kassier befindet in Eigenregie und in Absprache mit dem Präsidenten über Beträge bis zu CHF 1’000.00. 2 Wird dieses Limit überschritten obliegt die Kompetenz dem Vorstand, welcher im Plenum über die Summe entscheidet.
Kompetenzen. Die Finanzkompetenzen der Organe des Zweckverbandes sind wie folgt geregelt: Verwaltungsrat Delegiertenvers
Kompetenzen. Der Schülerin bzw. dem Xxxxxxx dürfen keine Aufgaben übertragen werden, die ihre/seine Kompetenz übersteigen oder gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Außerdem dürfen keine Arbeiten übertragen werden, die durch eine hauptberufliche Kraft erbracht werden müssten (z.B. Reinigungskraft).