Kompetenzen Musterklauseln

Kompetenzen. Automotive & Mobility Bank- und Finanzrecht Finanzinstitute Gesellschaftsrecht Mergers and Acquisitions EXPERTEN
Kompetenzen. Art. 20 Unübertragbare Kompetenzen des Xxxxxxxxx
Kompetenzen. Art. 12. Im Einsatz haben der RFS oberes Rheintal und RFS unteres Rheintal, unter Vorbehalt ab- weichender gesetzlicher Bestimmungen, folgende Kompetenzen:
Kompetenzen. 1 Der strategische Ausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben. Er
Kompetenzen. 1 Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen geben gemäss den ihnen zugewiesenen Aufträ- gen Empfehlungen zu Händen der Generaldirektion ab.
Kompetenzen a. financeapp AG ist bevollmächtigt, mit den Versicherungsgesellschaften alle erforderlichen Verhandlungen zu führen, sämtliche Versicherungsverträge einzusehen und diese nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu verändern, zu erneuern oder zu kündigen und neu abzuschliessen. Bei Bedarf kann financeapp AG Experten der Versicherungsgesellschaften hinzuziehen oder beauftragen.
Kompetenzen. Der HV obliegen:
Kompetenzen. 1Für Aufträge gemäss Artikel 2 Absatz 1 besitzt die Kommission keine Entscheidungsbe- fugnis. 2Über ihre Schlichtungsvorschläge, die gutachtlichen Charakter haben, muss Einstim- migkeit bestehen.
Kompetenzen. Art. 6 Studierende, die das CGC absolvieren, erwerben dabei verschie- dene Kompetenzen. Sie können a theoretische Rahmenkonzepte für inter- & transkulturelle Situationen und Interaktionen analysieren, b die Relevanz von inter- oder transkultureller Kompetenz in ihrem beruf- lichen und sozialen Umfeld begründen, c Kooperationspotenziale im internationalen Kontext erkennen sowie Ko- operationen initiieren und unterstützen, d Beziehungen und Kommunikation auch über nationale und kulturelle Grenzen hinweg mitgestalten, e sich kritisch mit ihrer kulturellen Identität und deren Einfluss auf das ei- gene Handeln und Denken auseinandersetzen und Irritationen und Kon- flikte im internationalen Kontext differenziert wahrnehmen, f sich auf unterschiedliche internationale sowie inter- & transkulturelle Si- tuationen einlassen und diese aktiv mitgestalten. Portfolio Art. 7 1 Die Studierenden belegen die erworbenen Kompetenzen in einem Portfolio. Dieses unterteilt sich in die vier Bereiche Wissen, Aktivitäten und Engagement, Sprache sowie Reflexion. 2 Für den Erhalt eines CGC sind mindestens 100 Portfolio-Punkte1 erforder- lich, deren Aufteilung nachstehend beschrieben wird. Diese Aufteilung dient als Mindestgrösse zur Umsetzung in den Departementen. 3 Einzelheiten regeln die departementalen Ausführungsbestimmungen. 1.
Kompetenzen. Der Schülerin bzw. dem Xxxxxxx dürfen keine Aufgaben übertragen werden, die ihre/seine Kompetenz übersteigen oder gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Außerdem dürfen keine Arbeiten übertragen werden, die durch eine hauptberufliche Kraft erbracht werden müssten (z.B. Reinigungskraft).