Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Verbraucherstreitbeilegung. Die Genossenschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Verbraucherstreitbeilegung. Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher- streitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleis- tungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx hin.
Verbraucherstreitbeilegung. Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Ver- braucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Pauschalreisen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert der Reisevermittler die Verbrau- cher hierüber in geeigneter Form. Der Reisevermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx hin.
Verbraucherstreitbeilegung. Die HAVAG hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß § 4 söp- Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Zuständig ist die folgende Stelle: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx xxx.xxxx-xxxxxx.xx
Verbraucherstreitbeilegung. Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher- streitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistun- gen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeig- neter Form. Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx hin. CRUISE GROUP GmbH Xxxxxxxxxxxxx. 00 x 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Tel.: +00 000 00000000 Fax: +00 000 00000000 E-Mail: xxxxxx@xxxxxx-xxxxx.xxx
Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbe- dingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.
Verbraucherstreitbeilegung. 35.1 Die EU–Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
Verbraucherstreitbeilegung. Die RWZ nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Verbraucherstreitbeilegung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.