Common use of Kontinuitätsbonus für Autorenschaft und Regie Clause in Contracts

Kontinuitätsbonus für Autorenschaft und Regie. Autor:innen haben Anspruch auf einen Kontinuitätsbonus in Form einer Gutschrift, sobald das von ihnen als Hauptautor:in geschriebene/entwickelte Langfilmprojekt von der Fachkommission einen Herstellungsbeitrag gesprochen erhält und sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich haben. Regisseur:innen haben Anspruch auf einen Kontinuitätsbonus in Form einer Gutschrift, sobald ihr Film die Referenzmittel-Schwelle gemäss Ziffer 7.3.1 erreicht hat und sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich haben. Der Kontinuitätsbonus wird nur ausgerichtet, wenn die Berechtigten nicht an der Produktionsfirma beteiligt sind oder kein Anspruch auf andere Referenzmittel der Filmstiftung besteht. Der Bonus beträgt pro Langfilmprojekt CHF 15'000 und pro Kurzfilmprojekt CHF 10'000 und muss innert zwei Jahren in neue eigene Ideen- und Konzeptentwicklungen reinvestiert werden. Bei Ko- Autorenschaft oder Ko-Regie erhöht sich der Bonus um 30 Prozent und ist zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Der Kontinuitätsbonus kann an eine antragsberechtigte Person oder Produktionsfirma übertragen werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung

Kontinuitätsbonus für Autorenschaft und Regie. Autor:innen haben Anspruch auf einen Kontinuitätsbonus in Form einer Gutschrift, sobald das von ihnen als Hauptautor:in geschriebene/entwickelte Langfilmprojekt von der Fachkommission einen Herstellungsbeitrag gesprochen erhält und sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich haben. Regisseur:innen haben Anspruch auf einen Kontinuitätsbonus in Form einer Gutschrift, sobald ihr Film die Referenzmittel-Schwelle gemäss Ziffer 7.3.1 erreicht hat und sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich haben. Der Kontinuitätsbonus wird nur ausgerichtet, wenn die Berechtigten nicht an der Produktionsfirma Produktions- firma beteiligt sind oder kein Anspruch auf andere Referenzmittel der Filmstiftung besteht. Der Bonus beträgt pro Langfilmprojekt CHF 15'000 und pro Kurzfilmprojekt CHF 10'000 und muss innert zwei Jahren in neue eigene Ideen- und Konzeptentwicklungen reinvestiert werden. Bei Ko- Ko-Autorenschaft oder Ko-Regie erhöht sich der Bonus um 30 Prozent und ist zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Der Kontinuitätsbonus kann an eine antragsberechtigte Person oder Produktionsfirma übertragen werden.

Appears in 1 contract

Samples: Reglement 3.1.0