Kontoauszug (pro Vorgang) Musterklauseln

Kontoauszug (pro Vorgang). Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen.24
Kontoauszug (pro Vorgang). Erstellung für monatliche Entgeltabrechnung sowie vierteljährlichen Rechnungsabschluss und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 1,00 EUR, zzgl. Porto - bei Abholen in der Filiale 1,00 EUR - Wochenauszug - bei Postversand 1,00 EUR, zzgl. Porto - bei Abholen in der Filiale 1,00 EUR - Monatsauszug - bei Postversand 1,00 EUR, zzgl. Porto - bei Abholen in der Filiale 1,00 EUR Postversand von Rechnungsabschlüssen und Kontoauszügen für Nutzer von Kontoauszugsdrucker oder Nutzer des Elektronischen Kontoauszuges (pull-Verfahren), sofern - 90 Kalendertage kein Kontoauszug abgerufen wurde; - mehr als 200 Umsätze nicht auf einem Kontoauszug dokumentiert wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszug 10,00 EUR - bei Abholen in der Filiale je Auszug 10,00 EUR - manuelle Duplikaterstellung je Auszug 20,00 EUR - Ausdruck vom Datenträger je Auszug (Darstellung der im Auszug enthaltenen Datensätze, jedoch nicht in der Form eines Kontoauszugsduplikates) 10,00 EUR Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens 1x monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Kontoauszug (pro Vorgang). Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Die Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung beim LevGiro Classic wird mit 0,80 Euro je Vorgang berechnet.
Kontoauszug (pro Vorgang). Kontoführung monatlich (wird je angefangenem Monat berechnet) 16,00  Kontoführung  Sparkassen-Card (Debitkarte) inkl. Partnerkarte einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug (Debitkarte) 8  Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker  Elektronische Kontoauszüge  Neuanlage, Änderung oder Löschung von Daueraufträgen - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00
Kontoauszug (pro Vorgang) 

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  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung