Kontoführung beim Verrechnungskonto Musterklauseln

Kontoführung beim Verrechnungskonto. Hinsichtlich der Kontoführung beim Verrechnungskonto gilt Nr. 1.13 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr.
Kontoführung beim Verrechnungskonto. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist täglich fällig. Das Verrechnungskonto wird auf Guthabenbasis in laufender Rechnung geführt (Kontokorrent). Dieses dient ausschließlich als Hilfskonto zu dem dazugehörigen Depot, insbesondere zur Verrechnung von Zahlungsströmen aus der Ausführung und Abwicklung von Finanzkommissionsgeschäften (s.a. § 6, in D. BANK BEDINGUNGEN, I. Spezialbedingungen über die Ausführung von Wertpapier- und Termingeschäften). Das Verrechnungskonto dient nicht zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen oder zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Die Bank wird auf das Verrechnungskonto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Überweisungen sind nur zugunsten der nachfolgend benann- ten Konten zugelassen: Extern: • Hinterlegtes Referenzkonto Intern: • Einzelkonto auf Einzelkonto (Inhaber identisch) • Gemeinschaftskonto auf Gemeinschaftskonto (alle Inhaber identisch) • Einzelkonto auf Gemeinschaftskonto (ein Inhaber identisch) • Gemeinschaftskonto auf Einzelkonto (ein Inhaber identisch) Die Bank ist berechtigt, Überweisungsaufträge zu Gunsten eines anderen externen Xxxxxx als dem bei der Bank hinterlegten Referenzkontos abzulehnen. Aufträge für interne Überweisungen von einem Gemeinschaftskonto zu Gunsten eines Einzelkontos können nur telefonisch erteilt werden. Rechnungsab- schlüsse werden jeweils zum Ende eines Kalenderquartals erteilt. Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und ggf. Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Der Versand von Kontoauszügen erfolgt ebenfalls quartalsweise. Über Überweisungen, die die Bank für den Auftraggeber bis zur Übersendung des jeweils nächsten Kontoauszuges ausführt, informiert die Bank den Auftraggeber über die zur Verfügung gestellten Online Banking Systeme.
Kontoführung beim Verrechnungskonto. Der Kunde und comdirect sind sich darüber einig, dass das Tagesgeld PLUS­ und Verrechnungskonto insbesondere der sicheren Verwahrung der vom Kunden eingezahlten Gelder dient und im Falle einer allgemei­ nen positiven Zinsentwicklung auch für die Geldanlage herangezogen werden kann. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist täglich fällig. Das Verrechnungskonto wird auf Guthabenbasis in laufender Rechnung geführt (Kontokorrent). Das Verrechnungskonto dient nicht zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen oder zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. comdirect wird auf das Verrechnungskonto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Überweisungen sind nur zugunsten des Auszahlungskontos zugelassen. Schecks werden für das Verrechnungskonto nicht ausgegeben. Der Kunde stimmt zum Ausgleich möglicher Sollsalden von Kartenumsätzen aus der Debitkarte bzw. Kreditkarte der Belastung des von ihm angegebenen Auszahlungs­ xxxxxx zu.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.