Common use of Konventionelle Produkthaftpflicht Clause in Contracts

Konventionelle Produkthaftpflicht. Dies gilt auch für Personen-, Sach- und daraus entstande- ne weitere Schäden, soweit diese durch vom Versiche- rungsnehmer • hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, • erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.

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