Kooperationsbereiche Musterklauseln
Kooperationsbereiche. In den nordrhein-westfälischen Kommunal- und Landesverwaltungen gibt es zahlreiche Open Government Initiativen. Mit dieser Rahmenvereinbarung setzen sich die Partner zum Ziel, die Open Government Idee partnerschaftlich umzusetzen. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf dem Austausch von Wissen und Erfah- rungen sowie der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit – nicht nur zwischen Verwaltungen, son- dern auch im Austausch mit der Öffentlichkeit. Die Partner vereinbaren insgesamt fünf Kooperationsbereiche, deren Ziele und Maßnahmen im Folgenden beschrieben werden. Die genannten Maßnahmen sollen hierbei nicht als abschließend angesehen werden, sondern sie können vielmehr im Verlauf der Umsetzung erweitert werden.
Kooperationsbereiche. Mit dieser Vereinbarung wird das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen dem OKSH und dem RBZ am Königsweg zu intensivieren. Dieses Ziel ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass beide Vertragspartner noch im laufenden Jahr in einem Gebäude tätig sein werden. Unbeschadet der jeweils eigenständig zu erbringenden Aktivitäten, Bildungsprozesse und gesetzlichen Aufgaben ent- stehen durch die räumliche Nähe ganz besondere Möglichkeiten. Diese Zusammenarbeit konkreti- siert sich in sehr unterschiedlichen Angeboten (Anlage 1: Konkretisierung der Kooperation). • Der Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten = „SP Fachkräfte“) ⇒ Anlage 1, Punkte 2.1 und 2.2 • Hinzu kommt die Ausbildung von Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen sowie „Pflegeassis- tentinnen/ Pflegeassistenten“ ⇒ Anlage 1, Punkt 2.3 • Es gibt aber auch Medienmodule, die Unterricht zur Erlangung allgemeinbildender Schul- abschlüsse ( ESA, MSA, Fachhochschulreife, Hochschulreife) bereichern. ⇒ Anlage 1, Punkt 2.4 • Außerunterrichtliche, jahrgangs- und ausbildungszweigübergreifende Aktivitäten sind ebenfalls denkbar. ⇒ Anlage 1, Punkte 2.5 und 2.6
