Beteiligung Musterklauseln

Beteiligung. 1 Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der gan- zen Schuld haften wolle. 2 Ohne solche Willenserklärung entsteht Solidarität nur in den vom Ge- setze bestimmten Fällen. 1 Der Gläubiger kann nach seiner Xxxx von allen Solidarschuldnern je nur einen Teil oder das Ganze fordern. 2 Sämtliche Schuldner bleiben so lange verpflichtet, bis die ganze For- derung getilgt ist. 1 Ein Solidarschuldner kann dem Gläubiger nur solche Einreden entge- gensetzen, die entweder aus seinem persönlichen Verhältnisse zum Gläubiger oder aus dem gemeinsamen Entstehungsgrunde oder Inhalte der solidarischen Verbindlichkeit hervorgehen. 2 Jeder Solidarschuldner wird den andern gegenüber verantwortlich, wenn er diejenigen Einreden nicht geltend macht, die allen gemeinsam zustehen.
Beteiligung. 6.1 Eine Beteiligung im Sinne des Punktes 2.4. gilt als zustande gekommen, wenn das Unternehmen und ein Investor darüber Einvernehmen erzielen, dass dem Unternehmen durch einen Investor beigestelltes bzw. vermitteltes Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon, ob dieses Einvernehmen schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder konkludent erzielt wird.
Beteiligung. Das ILEK für den Südkreis Gifhorn wurde in enger Abstimmung mit den Mitglieds- kommunen und dem Landkreis in einem offenen und transparenten Verfahren erar- beitet. Der ILEK-Prozess war nach dem Bottum-up-Prinzip unter intensiver Einbin- dung von Akteuren aus den unterschiedlichsten Bereichen aufgebaut. Im Rahmen mehrerer Veranstaltungen haben sich die Akteure vor Ort intensiv am Arbeitsprozess beteiligt. Von Ende Juli bis November 2014 wurde in einem kompakten, partizipativen Arbeits- prozess ein umsetzungsorientiertes Konzept entwickelt, das auf die individuellen Voraussetzungen und Potenziale der ILE-Region ausgerichtet ist. Die Koordination des Prozesses wurde und wird durch eine Lenkungsgruppe gewähr- leistet (s.a. Kapitel 6 und Kapitel 7). Die verschiedenen Veranstaltungen (s.a. Abb. 11) haben bei der Erarbeitung des ILEK die Einbindung und Aktivierung der regionalen Akteure aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Bürgerschaft sichergestellt und eine effektive Zusammenarbeit gewährleistet. Diese Zusammenarbeit bildet die Grund- lage für das ILEK und sichert seine Nachhaltigkeit für die Zukunft. Der gesamte ILEK-Prozess wurde von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet (regionale und lokale Presse, Internet/Homepage des Landkreises, öffentliche Ver- anstaltungen). Zu Beginn des Prozesses sollte hierdurch eine breite Beteiligung der Bevölkerung erreicht werden. In der Umsetzungsphase ist die Öffentlichkeitsarbeit weiter auszubauen, um für die notwendige Transparenz und Akzeptanz auch bei denjenigen zu sorgen, die nicht unmittelbar in die Regionalentwicklung eingebun- den sind. Das Vorgespräch mit der Steuerungsgruppe am 25. Juli 2014 bei der Samtgemeinde- verwaltung Isenbüttel war der Auftakt des Beteiligungsprozesses zum ILEK für den Südkreis Gifhorn. Hier wurden potenzielle Akteure für die Lenkungsgruppe identifi- ziert und das weitere Vorgehen geklärt. Am 01. September 2014 fand die erste Sitzung der Lenkungsgruppe mit 21 Teilneh- mern statt. Hier trafen die Teilnehmer erstmals in offizieller Funktion aufeinander und wurden über die Arbeit und Aufgaben der Lenkungsgruppe aufgeklärt (s.a. Kapitel 6). Alle Mitglieder wurden aufgefordert, weitere am Prozess zu beteiligende Personen vorzuschlagen und den ILEK-Prozess in ihr Umfeld (und möglichst darüber hinaus) zu tragen.
Beteiligung. Gesellschaft Die [FIRMA GESELLSCHAFT] ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, die von [Name] gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist [Unternehmensgegenstand einfügen]. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR [__]. Derzeitige Aktionäre der Gesellschaft Aktionäre der Gesellschaft sind Gründer 1 Gründer 2 Gründer 3 Pre-Money-Bewertung EUR [__] oder EUR [__] pro Geschäftsanteil Investition Die Investoren beabsichtigen, jeweils EUR [__] und damit insgesamt EUR [__] in die Gesellschaft gegen Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen der Serie [__] (Serie Seed, Series A, Series B) zu investieren. Form des Investments Der Betrag wird in Höhe von EUR [__] unmittelbar als Gegenleistung für den Erwerb von insgesamt [__] neuen Geschäftsanteilen bezahlt. Die neuen Geschäftsanteile werden mit Stimmrecht und dem Recht auf Liquidationspräferenz ausgestattet und sind damit Vorzugsgeschäftsanteile der Serie [__]. Der über den Nominalbetrag hinausgehende Investmentbetrag wird als sonstige Zuzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einbezahlt.
Beteiligung. 1. Unbeschadet des artikels 4 haben Forschungseinrichtun- beiden Rahmenprogrammen direkt oder indirekt betreffen. Der Schweiz wird der genaue Inhalt der überarbeiteten oder erweiterten Programme innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Annahme durch die Europäischen Gemeinschaften notifi- ziert. Im Falle einer solchen U¨ berarbeitung oder Erweiterung der Forschungsprogramme kann die Schweiz dieses Abkom- men unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen; artikel 14 Absätze 3 und 4 findet keine Anwendung. Eine solche Kündigungserklärung oder eine solche Erweiterung dieses Abkommens ist innerhalb von drei Monaten nach der Annahme des entsprechenden Beschlusses der Gemeinschaften abzugeben. gen mit Sitz in der Schweiz, die sich an den beiden Rah- 2. Nehmen die Europäischen Gemeinschaften neue mehr- menprogrammen beteiligen, dieselben vertraglichen Rechte jährige Rahmenprogramme für Forschung und technologische und Pflichten wie Einrichtungen mit Sitz in den Europäischen Entwicklung an, so kann dieses Abkommen im gegenseitigen Gemeinschaften. Einvernehmen erneuert oder neu ausgehandelt werden. Die Vertragsparteien tauschen Informationen und Ansichten über 2. Die Vorschriften und Bedingungen für die Einreichung und Bewertung von Vorschlägen und für die Vergabe und den Abschluß von Verträgen im Rahmen der gemeinschaftlichen Programme sind für Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Schweiz die gleichen wie für Verträge, die im Rahmen derselben Programme mit Forschungseinrichtungen mit Sitz in den Europäischen Gemeinschaften geschlossen werden. 3. Bei der Auswahl von Bewertern oder Gutachtern für die Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramme der Europäischen Gemeinschaften wird eine angemessene Anzahl schweizerischer Sachverständiger berücksichtigt. die Vorbereitung solcher Programme oder sonstige laufende und künftige Forschungstätigkeiten im Forschungsausschuß Schweiz/Gemeinschaften aus.
Beteiligung. Die Beteiligung ist kostenlos.
Beteiligung. 1. Das Zentrum fördert die Beteiligung von Mitgliedstaaten und assoziierten Mitgliedern der UNESCO, die aufgrund ihres gemeinsamen Interesses an den Zielen des Zentrums die Zusammenarbeit mit dem Zentrum wünschen. 2. Die Mitgliedstaaten und assoziierten Mitglieder der UNESCO, die sich gemäß diesem Abkommen an den Tätigkeiten des Zentrums beteiligen möchten, übermitteln dem Zentrum eine diesbezügliche Mitteilung. Der Direktor informiert die Vertragsparteien und andere Mitgliedstaaten über den Empfang solcher Meldungen.
Beteiligung. Die Partner wollen gemeinsam Angebote erarbeiten, die die Umsetzung von Beteiligungsverfahren unter- stützen und der Öffentlichkeit die Teilnahme an diesen erleichtern. Die Partner sind sich darüber einig, dass die Durchführung von Beteiligungsverfahren durch den offenen Erfahrungsaustausch sowie das Teilen und die Anwendung von Leitfäden vereinfacht wird. Die Öffentlichkeit soll einen transparenten Überblick über die vorhandenen Beteiligungsverfahren im Land und in den einzelnen Kommunen erhalten. Zudem wollen die Partner Evaluationskriterien für freiwillig durchgeführte Beteiligungsverfahren mit wissenschaftlicher Unterstützung erarbeiten und eine unabhängige Evaluation der Verfahren ermöglichen. Zur Vereinfachung von zukünftigen Beteiligungsverfahren für alle Seiten beabsichtigen die Partner deshalb unter anderem folgende Maßnahmen gemeinsam umzusetzen: a) Das Land NRW erarbeitet mit Vertretern der nordrhein-westfälischen Kommunen und der Wissen- schaft ein Konzept für einen interaktiven Online-Leitfaden, um mit dessen Hilfe anwenderfreundli- che Hinweise zur Ausgestaltung einer konkreten Beteiligung zu geben. b) Das Land NRW richtet auf dem Open.NRW-Portal eine Beteiligungslandkarte für NRW ein, in der freiwillig durchgeführte Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden kön- nen und somit leicht auffindbar sind. Hierbei können sowohl Online- als auch Offline-Beteiligungen berücksichtigt werden. Die Inhalte der Beteiligungslandkarte sollen zudem als Open Data bereitge- stellt werden.
Beteiligung. Die Angebote des Kinder- und Jugendtreff Haslach werden von den Kindern und Jugendlichen mitgestaltet. Dies wird durch ein transparentes Beteiligungskonzept ermöglicht. Dabei wird das Programm, die Art der Aktionen, die Themen für Projekte und die Inhalte der Gruppen gemeinsam festgelegt. Im Hausrat, der Kinderversammlung und durch Gespräche werden die Kinder und Jugendlichen mit ihren Meinungen, ihren Bedürfnissen und ihren Interessen wahr und ernst genommen und in den Planungsprozess einbezogen. Dabei wird auf eine zeitnahe Umsetzung geachtet, damit Teilhabe und Selbstwirksamkeit erlebbar wird.
Beteiligung. Die Gesellschafter sind an der „Xxx“, insbesondere am Gewinn und Verlust, wie folgt beteiligt: Name mit xx % Name mit xx % Die gesamtschuldnerische Verpflichtung gegenüber dem BMLRT aus dem Förderverhältnis bleibt hiervon unberührt. Die Gesellschafter verpflichten sich, entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen Beiträge in Geld, durch Überlassung von Arbeitsmitteln und durch Abstellung von Arbeitskräften zu leisten. Darüber hinaus verpflichten sich die Gesellschafter ihre volle unternehmerische Leistung einzusetzen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, und einander bei der wirtschaftlichen und technischen Durchführung der Tätigkeiten zu unterstützen.