Korrekturabzüge Musterklauseln

Korrekturabzüge. Sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durchs Telefon aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Korrekturabzüge. Der AG ist verpflichtet, Korrekturabzüge und Andrucke auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und schriftlich als druckfrei erklärt an den AN zurückzugeben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei unveränderten Folgeaufträgen besteht keine Verpflichtung des AN zur Übersendung von Korrekturabzügen. Veranlasst der AG Änderungen nach erteilter Druckgenehmigung, hat er sämtliche Kosten inklusive Ausfallkosten bei dadurch bedingtem Maschinenstillstand des AN zu tragen.
Korrekturabzüge. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern HRC einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an HRC zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
Korrekturabzüge. 10.1 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern BWG einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an BWG zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
Korrekturabzüge. 9.1. Korrekturabzüge sind von dem AG auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und echtgut druckreif erklärt zurückzugeben. Echtgut haftet nicht für vom AG übersehene Fehler. Für fernmündlich aufgegebe- ne Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Von echtgut infolge Unleserlichkeit des Ma- nuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden berechnet. Für die Rechtschreibung ist der aktuelle Duden maßgebend.
Korrekturabzüge a) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung - einschließlich eventueller Änderungs- oder Korrekturwünsche – ist uns schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Korrekturabzugs oder An- drucks mitzuteilen. Solange uns ein solches Prüfergebnis nach Ablauf der 5 Werktage nicht vorliegt, sind wir nicht verpflichtet, den Auftrag weiter zu bearbeiten.
Korrekturabzüge. Vor der Herstellung der Sonderanfertigung erhält der Kunde Korrekturabzüge zur Prüfung und Genehmigung. Mit schriftlicher Freigabe dieser Korrekturabzüge trägt allein der Kunde die Verantwortung der für die Richtigkeit des Inhalts und Designs.
Korrekturabzüge. Korrekturabzüge werden dem Kunden nicht automatisch zugestellt. Auf Anfrage des Kunden wird gerne ein „Gut zum Druck“ ausgeliefert, sofern die Druckunterlagen mindestens zwei Tage vor Annahmeschluss bei der Wochen-Zeitung eintreffen. Für eingesandte Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den gewünschten Korrekturabzug zu prüfen und Fehler zu reklamieren. Bei einem Stillschweigen des Kunden kann die Wochen-Zeitung davon ausgehen, dass der Korrekturabzug fehlerfrei ist. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere wenn ein Text mit Druckfehlern, altem Signet oder in einer anderen Grösse publiziert wurde.
Korrekturabzüge. 6.1 Der Verlag kann einen Korrekturabzug nur anfertigen, wenn der Auf- traggeber dies bei der Erteilung des Anzeigenauftrags ausdrücklich angefordert hat.
Korrekturabzüge. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Ab- drucke. Sofern HMS einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auf- traggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an HMS zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.