Sonderanfertigungen Musterklauseln

Sonderanfertigungen. 3.1 Erfolgt eine Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation von vom Kunden gelieferten Vorlagen oder nimmt der Kunde sonst Einfluss auf das Produkt (z.B. durch Logos, Schriftzüge etc.), so versichert der Kunde, dass die beauftragte Reproduktion frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen oder sonstige Verletzungen gewerblicher Schutzrechte gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Uns obliegt insoweit keine eigene Prüfungspflicht. Der Kunde wird uns von allen – auch unberechtigten – Forderungen und Ansprüchen Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte auf erstes Anfordern freistellen. Der Kunde erstattet uns in diesem Fall alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. 3.2 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns aufgrund von produktionstechnischen Gegebenheiten die Anpassung der Liefermenge um handelsübliche Mehr- oder Mindermengen vor. Der vom Kunden geschuldete Kaufpreis richtet sich in diesem Fall nach der tatsächlichen Liefermenge. Als handelsüblich gilt eine positive als auch negative Abweichung der tatsächlich gelieferten Menge von der bestellten Menge um bis zu fünf Prozent. 3.3 Bei Sonderanfertigungen kann mit der Produktion erst begonnen werden, wenn uns alle Angaben, deren Mitteilung durch den Kunden für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist, zur Verfügung stehen. 3.4 Bestellungen für Sonderanfertigungen können nach Produktionsbeginn generell nicht geändert oder storniert werden.
Sonderanfertigungen a) SITECO kann für SONDERANFERTIGUNGEN Mindestabnahmemengen bzw. -auftragswerte festlegen. b) Die SPEZIFIKATION der SONDERANFERTIGUNGEN wird schriftlich zwischen SITECO und dem AUFTRAGGEBER vereinbart. c) Unverbindliche Liefertermine für SONDERANFERTIGUNGEN können von SITECO erst nach abschließender Klärung aller technischen Fragen der verbindlichen Bestellung mitgeteilt werden. Liefertermine, welche im Rahmen des Angebots bzw. vor Eingang der verbindlichen Bestellung von SITECO genannt werden, dienen nur der allgemeinen Information des AUFTRAGGEBERS über die Liefersituation zum Zeitpunkt des Angebots und sind nicht rechtlich bindend. Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich von SITECO schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. d) Angebote für SONDERANFERTIGUNGEN sind nur für die angegebene Dauer gültig. Eine Annahme des Angebots nach Ablauf der Gültigkeitsdauer stellt ein erneutes Angebot des AUFTRAGGEBERS dar, das nur mit schriftlicher Bestätigung von SITECO als angenommen gilt. e) Preise und andere Rahmenbedingungen (z.B. Liefertermine, etc.) für SONDERANFERTIGUNGEN sind ausschließlich bei vollständiger Bestellung der gesamten Menge, sowie unveränderter SPEZIFIKATION für das jeweilige Angebot gültig. Sofern der AUFTRAGGEBER weniger als die angebotene Menge bestellt, ist SITECO berechtigt den Preis für die SONDERANFERTIGUNGEN ohne Zustimmung des AUFTRAGGEBERS im angemessenen Rahmen anzupassen. Bei einer Abweichung nach verbindlicher Bestellung, stellt SITECO dem AUFTRAGGEBER die durch die Abweichung entstandenen Mehrkosten zzgl. des entgangenen Gewinns in Rechnung. f) Aufgrund des hohen Individualisierungsgrades von SONDERANFERTIGUNGEN werden die Preise und Rahmenbedingungen für jede Bestellung individuell festgelegt, d.h. auch die Nachbestellung von SONDERANFERTIGUNGEN mit der gleichen SPEZIFIKATION kann zu erheblich veränderten Preisen und Rahmenbedingungen erfolgen.
Sonderanfertigungen. Sonderanfertigungen werden von uns nach Auftragsannahme bemustert. Eine Reklamation irgendwelcher Art ist deshalb bei der Auslieferung des Auftrags nicht möglich. Mengenmäßig behalten wir uns eine Mehr- oder Minderbelieferung von 10 % vor. Bei Sonderanfertigungen besteht eine generelle Abnahmeverpflichtung.
Sonderanfertigungen. Bei Sonderanfertigungen, bei denen wir ein entsprechendes Muster unseres Kunden mit Angabe der zu verarbeitenden Rohstoffe und auf den Artikel bezogenen technischen Anforderungen erhalten, stellt unser Kunde uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei, insbesondere hinsichtlich der durch das vorgegebene Muster eventuell verletzten Patent- und sonstigen Schutzrechte Dritter. Auf der Grundlage der Angaben unseres Kunden erstellen wir ein Ausfallmuster zur unverzüglichen Prüfung und Genehmigung. Die Kosten des Ausfallmusters gehen zu Lasten unseres Kunden. Eventuell für die Sonderanfertigung beschaffte Werkzeuge und Vorrichtungen sind von unserem Kunden zusätzlich zu bezahlen, verbleiben jedoch unabhängig von Durchführung und Umfang des Auftrags in unserem Eigentum. Sie werden ebenso, wie die entsprechenden schriftlichen Anforderungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, von uns 6 Monate lang nach Durchführung des Auftrags aufbewahrt und danach vernichtet.
Sonderanfertigungen. 5. Manufacture to Customer's Specification 5.1 Der Besteller übernimmt alleine die Verantwortung für, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit der Zeichnungen, Spezifikationen, Entwürfe, Modelle, Muster und Angaben, die SFS zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortung von SFS ist bei kunden- spezifischen Produkten auf die Zeichnungskonformität beschränkt. 5.1 The customer assumes sole responsibility for, but not limited to, the accuracy of the drawings, specifications, designs, models, samples and data placed at the disposal of SFS. The responsibility of SFS in the case of customised products is limited to their conformity to the drawings. 5.2 Der Besteller garantiert SFS, dass die Herstellung der bestellten Sonderanfertigungen ohne die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechten, bzw. gewerblichen Schutz- rechten, zulässig ist. Andernfalls kann SFS gegen volle Schadloshaltung durch den Besteller vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus, SFS von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte vollumfänglich frei zu halten. 5.2 The customer guarantees to SFS that the manufacture of the customised products ordered is admissible without infringing the rights of third parties, in particular intangible property rights or industrial property rights. Otherwise SFS can withdraw from the contract with full indemnification by the customer. Furthermore, the customer undertakes to indemnify SFS in full for all claims by third parties for infringement of their rights. 5.3 Bei Sonderanfertigungen bleibt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% auf die bestellte Menge vorbehalten. 5.3 Unless otherwise agreed, customised products are subject to delivery of up to 10% more or less than the quantity ordered. 5.4 SFS hat das Recht, ohne Schadenersatzfolgen von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand nicht gelöst werden können. 5.4 SFS is entitled to withdraw from a delivery contract without consequent liability for damages if unforeseen problems which cannot be resolved with reasonable effort arise during manufacture.
Sonderanfertigungen. Die Herstellung von Sonderanfertigungen, welche nicht unserem Standardkatalog enthalten sind, wird nur nach schriftlicher und einvernehmlicher Bestellung durchgeführt. Änderungen in der Ausführung und Bestellmenge können nur schriftlich angefordert werden und gelten als vereinbart, wenn sie vom Unternehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Steuerungen und Programme die von uns erstellt und dem Kunden zur Implementation zur Verfügung gestellt wurden, bleiben bis zur schriftlichen Übergabe der Rechte und deren Bezahlung Eigentum der Fa. KornLeuchter Lichttechnik und werden auch bis zu diesem Zeitpunkt mit Nutzungskosten pro Kopie und Nutzungszeitraum, der nach eigenem Ermessen angesetzt wird, aber immer spätestens nach 6 Monaten, nachverrechnet. Eine Weitergabe der Software an Dritte ist bis zum Eigentumsübergang strikt untersagt.
Sonderanfertigungen. Im Fall von Sonderanfertigungen nach den Wünschen des Käufers finden die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 1165 ff ABGB) Anwendung, soweit nicht diese Verkaufsbedingungen etwas Abweichendes bestimmen.
Sonderanfertigungen. Bei Sonderanfertigungen sind wir zu Unter- oder Überlieferungen von 10% der bestellten Menge berechtigt. Zur Berechnung kommt die tatsächlich gelieferte Menge.
Sonderanfertigungen. Bei Bestellungen, die eine Sonderanfertigung zur Folge haben, sind wir berechtigt, eine Mindestabnahmemenge mit angemessener Abweichung festzusetzen.
Sonderanfertigungen. 1. Der Besteller verpflichtet sich schon mit der Bestel- lung unbedingt zur Abnahme und Zahlung der Sonder- fertigungen. Für Unklarheiten in der Bestellung haftet der Besteller. Besonders angefertigte Artikel werden 2. We exclude any liability in the event of claims for damages due to delayed delivery.