Common use of Kredit- und Gegenparteirisiko Clause in Contracts

Kredit- und Gegenparteirisiko. Ein Teilfonds trägt ein Kreditrisiko in Verbindung mit den Gegenparteien, mit denen er Transaktionen abschließt oder bei denen er eine Margin oder Sicherheiten in Verbindung mit Transaktionen in Derivateinstrumenten hinterlegt. Sofern ein Kontrahent seiner Verpflichtung nicht nachkommt und sich dadurch eine zeitliche Verzögerung oder Behinderung des Teilfonds bei der Ausübung seiner Rechte in Bezug auf die Anlagen in seinem Portfolio ergibt, muss der Teilfonds möglicherweise einen Rückgang im Wert seiner Position hinnehmen, auf Einnahmen verzichten oder Kosten tragen, die mit der Sicherung seiner Rechte verbunden sind. Unabhängig von den Maßnahmen, die ein Teilfonds ergreifen kann, um das Kontrahentenrisiko zu verringern, kann nicht gewährleistet werden, dass ein Kontrahent nicht ausfällt oder dem Teilfonds im Ergebnis keine Verluste aus der Transaktion entstehen.

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