Kräne und Slipanlagen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der sat- zungsgemäßen Verwendung von Kränen und Slipan- lagen zum Auf- und Abslippen von Wasserfahrzeugen auf den versicherten Grundstücken. Nicht versichert sind Schadenfälle an diesen Wasserfahrzeugen.
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Samples: Sportversicherung, Sportversicherung, Sportversicherung
Kräne und Slipanlagen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der sat- zungsgemäßen Verwendung von Kränen und Slipan- lagen Iagen zum Auf- und Abslippen von Wasserfahrzeugen auf den versicherten Grundstücken. Nicht versichert sind Schadenfälle an diesen Wasserfahrzeugen.
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