Kundenkategorien Musterklauseln
Kundenkategorien. Nießbrauch an mehr als einem Account und Doppelkonten
Kundenkategorien. Kunde oder Kleinabnehmer: Vertriebspartner: Member:
Kundenkategorien. Die Bank stuft den Kunden in eine der drei vom Gesetz festgelegten Kategorien ein. Dies sind die folgenden drei Kategorien:
Kundenkategorien. Für die Zwecke der Wertpapierdienstleistungen werden Kun- den in drei Kategorien eingeteilt: (1) Privatanleger (nicht pro- fessionell), (2) professionelle Anleger und (3) geeignete Ge- genparteien. Das Schutzniveau hängt mit der Kategorie zusammen. Die Ge- sellschaft optiert dafür, alle Kunden als Kleinanleger zu betrach- ten.
Kundenkategorien. Kunde oder Kleinabnehmer: Brand Partner: Member:
Kundenkategorien. Die Bank stuft den Kunden in eine der drei vom Gesetz festgelegten folgenden Kategorien ein. Dies sind die folgenden drei Kategorien:
I. Professionelle Kunden: Professionelle Kunden
1) Einrichtungen, die zum Handeln an Finanzmärkten zugelassen oder beaufsichtigt werden müssen: Hierzu zählen: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften, Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften, Warenhändler und Warenderivate-Händler, örtliche Anleger gemäß Artikel 3 Absatz (1) Buchstabe p) der Richtlinie 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten, sonstige institutionelle Anleger;
2) großeGroße Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der folgenden Kriterien erfüllen: (i) die Bilanzsumme beträgt mindestens 20 Millionen Euro, (ii) der Nettoumsatz beläuft sich auf mindestens 40 Millionen Euro und (iii) die Eigenmittel belaufendas Eigenkapital beläuft sich auf mindestens 2 Millionen EUR;
3) nationaleNationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen (Weltbank, IWF, EZB und EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen);
4) andereAndere institutionelle Anleger, ob zum Handeln an Finanzmärkten zugelassen oder beaufsichtigt oder nicht, deren Haupttätigkeit in der Anlage von Finanzinstrumenten besteht, einschließlich Einrichtungen, die die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.
Kundenkategorien. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden in Kundenkategorien einzustufen. Die Informations- und Aufklärungspflichten der Banken richten sich nach den Bedürfnissen der Kunden in den einzelnen Kundenkategorien. Auf dieser Basis wurden die folgenden Kundenkategorien gebildet: Für ▇▇▇▇▇▇ in dieser Kategorie gilt das höchste Schutzniveau mit den umfänglichsten Informations- und Aufklärungspflichten für die Bank. full execution is likely and can be accomplished quickly are chosen as a priority. The Bank shall observe other relevant criteria (e.g. market conditions, reliability of settlement) in addition to the aforementioned guidelines.
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