Mitteilungen Musterklauseln

Mitteilungen. Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen der Schuldverschreibungsinhaber an die Zahlstelle, insbesondere eine Kündigung der Schuldverschreibungen gemäß Ziff. 5.2 sind schriftlich in deutscher Sprache an die Zahlstelle zu übermitteln. Der Mitteilung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Schuldverschreibungsinhaber zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch die Angabe des Public Keys samt Identifizierungsdokument oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.
Mitteilungen. Mitteilungen mit rechtlicher Wirkung müssen an den eingetragenen Vertreter der ECA (sofern die ECA Adressatin ist) oder an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung bei eBay angegeben haben (sofern Sie Adressat sind), zugestellt werden. Eine Mitteilung gilt 24 Stunden nach dem Absenden der E-Mail als zugestellt, es sei denn, der Absender wird benachrichtigt, dass die E-Mail-Adresse ungültig ist oder die E-Mail nicht zugestellt werden konnte. Alternativ können wir Ihnen eine Mitteilung mit rechtlicher Wirkung per Post an die von Ihnen während des Registrierungsprozesses angegebene Adresse schicken. In diesem Fall gilt die Mitteilung drei Tage nach dem Datum des Postversands als erfolgt. Mitteilungen an den eingetragenen Vertreter der ECA müssen per Einschreiben an eBay Commerce Australia Pty Ltd x/x Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx Xxxxx, 00 Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx XXX 0000, Xxxxxxxxxx, Fax: (00) 0000 0000 (oder, falls sie von oder nach einem Ort außerhalb Australiens verschickt werden, per Luftpost- Einschreiben) erfolgen.
Mitteilungen. Soweit diese Anleihebedingungen eine Mitteilung gemäß diesem § 14 vorsehen, wird eine solche auf xxx.xxx.xx (oder einer anderen Internetseite, die mindestens sechs Wochen zuvor in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften von der Emittentin mitgeteilt wurde) ve r- öffentlicht. Eine solche Veröffentlichung wird gegenüber den Gläubigern mit Veröffentl i- chung wirksam, falls die Mitteilung kein späteres Wirksamkeitsdatum vorsieht. Falls und soweit die bindenden Vorschriften des geltenden Rechts oder die Regularien einer Börse, an der die Schuldverschreibungen notiert sind, andere Arten der Veröffentlichung vors e- hen, müssen solche Veröffentlichungen zusätzlich und wie vorgesehen erfolgen.
Mitteilungen. 12.1 Mit dem Abschluss des Kreditrahmenvertrags bestätigt der Kunde, dass ihm sämtliche relevanten Mitteilungen und sonstige Informationen elektro- nisch über das Konto oder per Nachricht über die genannten üblichen Nachrichtendienste zugestellt werden können. Die Zustellung über das Konto umfasst dabei die Sendung der Nachricht an die persönliche E-Mail-Adresse des Kunden und/oder an den Nachrichteneingang des Kunden, auf den nach dem Einloggen in das Konto zugegriffen werden kann. Zusätzlich zu sonstigen Kontakt- angaben, die der Kunde Ferratum mitteilt, gibt der Kunde auch die persönliche E-Mail-Adresse und den Nachrichteneingang seines Xxxxxx als weitere Möglichkeit für den Empfang von Mitteilungen und Informationen von Xxxxxxxx an. Der Kunde kann jegliche Nachrichten und/oder Dokumente, die sich im persönlichen E-Mail-Eingang und/oder dem Nachrichteneingang des Xxxxxx befinden, jederzeit löschen. Ferratum hat keinerlei Zugriff auf den persönlichen E-Mail-Eingang und/oder den Nachrichteneingang des Kundenkontos, sodass eine Entfernung von Nachrichten und/oder Dokumenten durch Ferratum ausgeschlossen ist. Der Kunde wird über den Empfang sämtlicher neuer Nachrichten im persönlichen E-Mail-Eingang und/oder dem Nachrichteneingang seines Xxxxxx benachrichtigt per E-Mail-Nachricht an eine gesonderte vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Mitteilungen und sonstige Informationen, die an den persönlichen E-Mail-Eingang und/oder den Nachrichteneingang des Kundenkontos übermittelt werden, gelten spätestens am Tag nach der Übertragung der Benachrichtigungs-E-Mail als zugegangen. Greift der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt auf die Benachrichtigungs-E-Mail zu, so gelten die Mitteilungen und sonstigen Informationen, die an den persönlichen E-Mail- Eingang und/oder den Nachrichteneingang des Kundenkontos übermittelt wurden, als an diesem Tag zugegangen. Der Kunde ist verpflichtet, den persönlichen E-Mail-Eingang und/oder den Nachrichteneingang seines Xxxxxx mindestens alle 14 Tage sowie unverzüglich nach Erhalt einer Benachrichtigungs-E-Mail zu überprüfen. Wurde keine Benachrichtigungs-E-Mail versandt, so gelten die Mitteilungen und sonstigen Informationen, die an den persönlichen E-Mail-Eingang und/oder den Nachrichteneingang des Kundenkontos übermittelt wurden, als 14 Tage nach der Zustellung an das Konto zugegangen, sofern der Kunde nicht zu einem früheren Zeitpunkt auf die jeweilige Mitteilung oder Information zugreift. Jegliche vom Kunden verschickten SMS-Nachric...
Mitteilungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Mit Ausnahme von Mitteilungen, die sich auf ein Schiedsverfahren beziehen (wie in bestimmten ergänzenden Bedingungen für einzelne Nutzer vorgesehen), müssen Mitteilungen an Microsoft an die folgende Adresse gesendet werden und gelten an dem Tag als eingegangen, an dem sie bei dieser Adresse eingehen:
Mitteilungen. 13.1. Der Kunde stimmt zu, dass ihm/ihr alle relevanten Mitteilungen und Bekanntmachungen in Textform auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden können. Zusätzlich zu allen anderen Kontaktdaten, die Novum zur Verfügung gestellt werden, kann der Kunde, sofern vorhanden, auch seine Mobilfunkgerätrufnummer als weitere Möglichkeit, Mitteilungen und andere Bekanntmachungen von Novum zu erhalten, angeben. 13.2. Der Kunde wird über alle neuen Bekanntmachungen durch eine E-Mail-Nachricht, die an eine im Kreditantrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, sowie gegebenenfalls eine Kurznachricht (SMS), die an ein vom Kunden angegebenes Mobilgerät gesendet wird, benachrichtigt. 13.3. Mitteilungen und andere Bekanntmachungen, die an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet werden, gehen dem Kunden nicht zu, wenn Novum eine Mitteilung oder eine andere Bekanntmachung erhält, die auf die Unzustellbarkeit oder unvollständige Zustellung hinweist. 13.4. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Novum erfolgt in deutscher Sprache.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen sind elipsLife, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx, zuzustellen. Alle Mitteilungen seitens elipsLife erfolgen rechtsgültig an die vom Versicherungsnehmer zuletzt angegebene Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Bedingungen von einer an die jeweils andere Partei erforderlich oder gestattet sind, müssen schriftlich (in diesem Zusammenhang ist die Kommunikation per E-Mail zulässig), erfolgen und persönlich oder per Post an den Firmensitz, die Hauptniederlassung oder eine andere Adresse, die der mitteilenden Partei zum gegebenen Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung angegeben wurde, übermittelt werden und gelten mit dem tatsächlichen Empfang oder drei (3) Kalendertage nach Versand oder vierundzwanzig (24) Stunden nach der Übermittlung per Telefax als erhalten.
Mitteilungen. (1) Soweit in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden alle gemäß diesen Bestimmungen erlaubten oder erforderlichen Mitteilungen per Einschreiben, Fax oder auf elektronischem Wege (z. B. per authentifizierter Netzwerkdienstleister-Nachricht) – sofern verfügbar – oder sonst schriftlich übermittelt. Mitteilungen an die Bank sind an den National Service Desk TARGET-Services bei der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, XXXXXXXX, zu richten. Mitteilungen an den Teilnehmer sind an die von ihm mitgeteilte Adresse, Faxnummer oder an seine jeweilige BIC-Adresse zu richten. (2) Als Nachweis für die Übermittlung einer Mitteilung reicht es aus, wenn die physische oder elektronische Übermittlung der Mitteilung an den entsprechenden Adressaten nachgewiesen wird. (3) Alle Mitteilungen werden in Deutsch und/oder Englisch verfasst. (4) Die Teilnehmer sind an alle Formulare und Dokumente der Bank gebunden, die sie ausgefüllt und/oder unterzeichnet haben. Hierzu zählen unter anderem die Referenzdatenformulare im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a und die gemäß Artikel 11 Absatz 5 zur Verfügung gestellten Daten, die gemäß Absatz 1 und 2 übermittelt wurden und von denen die Bank annehmen kann, dass sie von den Teilnehmern (einschließlich ihrer Angestellten oder Beauftragten) übermittelt wurden.