Gegenstand des Vertrags. 1.1.1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung von Software in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung.
Gegenstand des Vertrags. 2.1.1. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Bedingungen für die Erstellung von Software die Bedingungen der Oberziffern 1.1 und 1.2 dieses Abschnitts entsprechend.
Gegenstand des Vertrags. Auf Grundlage der Versicherungssumme und der in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Garantien sind die Waren und/oder die transportierten beruflich genutzten Geräte in folgenden Fällen versichert:
Gegenstand des Vertrags. Der Verkäufer verkauft dem Käufer mit Unterzeichnen des vorliegenden Vertrags das oben erwähnte Tier zu einem Kaufpreis von CHF Der Kaufpreis ist hälftig bei Vertragsunterzeichnung, hälftig bei Übergabe des Tieres in bar oder nach Vereinbarung zu bezahlen. Das Tier wird am ..............(Datum) bei ............. (Ort) übergeben. Bezahlt der Käufer nicht zum vereinbarten Termin, kann der Verkäufer nach vorgängiger Androhung vom Vertrag zurücktreten; der Käufer ist dann verpflichtet, das Tier dem Verkäufer zurückzugeben.
Gegenstand des Vertrags. Gegenstand dieses Vertrags sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für (genaue Bezeichnung des Objekts und der Art der technischen Maßnahme, z.B. Erneuerung) Der Auftrag umfasst die Planung der Technischen Anlagen für folgende Gebäude/Bauwerke/Bau- abschnitte:
Gegenstand des Vertrags. 1.1 Der Versicherer bietet den Mitgliedern der Verbände als versicherte Personen über den je- weiligen Gruppenversicherungsvertrag eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung.
Gegenstand des Vertrags. 1 Die Ausbildungsapotheke stellt Frau/Herr als Assistie- rende/n für die Assistenzzeit im Rahmen des Pharmaziestudiums an.
Gegenstand des Vertrags. 1.1 Die Stadtwerke stellen dem Kunden für das / die auf dem im Vertragsdeckblatt genannten Grundstück gelegene(n) Gebäude Fernwärme aus dem Heizwassernetz der Stadtwerke bereit. Als Wärmeträger dient Heizwasser. Es steht im Eigentum der Stadtwerke und darf nicht entnommen werden. Gemäß § 150 Abs. 2 BGB gelten vom Kunden vorgenommene Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen des Vertragsangebotes als neues Vertragsangebot. Daher kommt bei vom Kunden vorgenommenen Änderungen der vorgedruckten Vertragsbedingungen und / oder des von den Stadtwerken vorunterschriebenen Vertragsformulars ohne gesonderte, ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung durch die Stadtwerke kein wirksamer Vertrag zustande.
Gegenstand des Vertrags. 1.1 Kundin verkauft den produzierten Strom der in Anhang 1 aufgeführten Erzeugungsanlagen („Erzeu- gungsanlagen“) vollumfänglich an Vattenfall und stimmt der ausschließlichen Zuordnung dieses Stroms („Strom“) zu einem sortenreinen Vattenfall-Bilanzkreis im Marktprämienmodell i. S. d. § 20 EEG 2017 („Bilanzkreis“) zu („Stromlieferung“). Sie wird Vattenfall eine Vollmacht zur Anmel- dung zur Direktvermarktung erteilen.
Gegenstand des Vertrags. 1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für den Erwerb von kostenpflichtigen Softwareerweiterungen mit Zusatzfunktionen für das ISG web. Der Verkauf von kostenpflichtigen Softwareerweiterungen mit Zusatzfunktionen für das ISG web erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen, die der Kunde mit Bestellung/Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der Leistung (Aufspielen der Softwareerweiterung per Internet auf das ISG) anerkennt. Etwaige entgegenstehende Geschäfts‐ oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Stiebel Eltron ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.