Gegenstand des Vertrags. 1.1 Die Stadtwerke stellen dem Kunden für das / die auf dem im Vertragsdeckblatt genannten Grundstück gelegene(n) Gebäude Fernwärme aus dem Heizwassernetz der Stadtwerke bereit. Als Wärmeträger dient Heizwasser. Es steht im Eigentum der Stadtwerke und darf nicht entnommen werden. Gemäß § 150 Abs. 2 BGB gelten vom Kunden vorgenommene Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen des Vertragsangebotes als neues Vertragsangebot. Daher kommt bei vom Kunden vorgenommenen Änderungen der vorgedruckten Vertragsbedingungen und / oder des von den Stadtwerken vorunterschriebenen Vertragsformulars ohne gesonderte, ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung durch die Stadtwerke kein wirksamer Vertrag zustande.
1.2 Der Betrieb des Fernwärme-Heizwassernetzes, insbesondere Druck, Vor- und Rücklauftemperaturen, erfolgt nach den „Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser für die Lieferung von Wärme aus dem Fernheiznetz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH“ (TAB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.3 Die mit der Fernwärme versorgten Anlagen des Kunden sind unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgenannten TAB zu planen, zu erstellen und zu betreiben.
1.4 Der Gesamtwärmebedarf der Kundenanlage wird vom Kunden ermittelt: Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (z. B. für Raumheizung DIN EN 12831, für Trinkwassererwärmung DIN 4708, für Raumluftheizung DIN V 18599 etc.) sowie die TAB der Stadtwerke (Anlage 5 des Vertrags) zu beachten. Aus Netzgründen muss die gesamte vorzuhaltende Wärmeleistung mindestens 15 kW betragen. Der auf dem Deckblatt eingetragene Anschlusswert (maximale Wärmeleistung), welchen die Stadtwerke an der Übergabestelle bereitzustellen haben, ist das Ergebnis der Ermittlung durch den Kunden. Der vom Kunden genannte Wert führt, bei der für Karlsruhe geltenden minimalen Normaußentemperaturen von -12 °C und auf Basis der maximalen Netzvorlauftemperatur gemäß technischen Daten aus der TAB und der Soll-Rücklauftemperatur von 50 °C, zur Einstellung der entsprechenden maximalen Durchflussmenge an der Übergabestelle. Bei höheren Außentemperaturen wird nur die Wärmeleistung entsprechend der gleitenden Netzvorlauftemperatur gemäß TAB angehoben, d.h. sie verringert sich. Die Vertragspartner sind sich einig, dass eine Beratungspflicht der Stadtwerke im Hinblick auf die Festlegung des Wärmebedarfs nicht besteht.
1.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung (Leistung) während der Vertragslaufzeit vorzunehmen. D...
Gegenstand des Vertrags. 2.1.1. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Bedingungen für die Erstellung von Software die Bedingungen der Oberziffern 1.1 und 1.2 dieses Abschnitts entsprechend.
2.1.2. Ergänzend gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Gegenstand des Vertrags. 1.1.1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung von Software in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung.
1.1.1.2. Sie gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung und Anpassung der Software an Bedürfnisse des Kunden.
1.1.1.3. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Gegenstand des Vertrags. Auf Grundlage der Versicherungssumme und der in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Garantien sind die Waren und/oder die transportierten beruflich genutzten Geräte in folgenden Fällen versichert:
7.1.1 Schäden infolge eines eindeutigen Unfalls, Diebstahl nach einem gedeckten Unfall, witterungsbedingte Schäden nach einem gedeckten Unfall Die Gesellschaft versichert die transportierten Waren und beruflich genutzten Geräte gegen folgende Risiken:
7.1.1.1. Im Rahmen von Transporten auf eigene Rechnung des Versicherungsnehmers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten und unter strikter Ausnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Transporten auf fremde Rechnung: ◼ jegliche Schäden, die während des Transports durch jeglichen eindeutigen Unfall des versicherten Fahrzeugs verursacht werden einschließlich Feuer und Zusammenstoß des Fahrzeugs mit einem anderen Fahrzeug oder einem festen Gegenstand; ◼ Schäden infolge eines Radbruchs, eines Reißens der Lenkung, der Bremsen, der Achsen oder der Anhängerkupplung oder eines geplatzten Reifens sind ebenfalls gedeckt, falls diese Ereignisse unmittelbar einen Unfall verursacht haben, der den Schaden ausgelöst hat.
7.1.1.2. Diebstahl und witterungsbedingte Schäden nach einem gedeckten Unfall.
Gegenstand des Vertrags. Der Verkäufer verkauft dem Käufer mit Unterzeichnen des vorliegenden Vertrags das oben erwähnte Tier zu einem Kaufpreis von CHF Der Kaufpreis ist hälftig bei Vertragsunterzeichnung, hälftig bei Übergabe des Tieres in bar oder nach Vereinbarung zu bezahlen. Das Tier wird am ..............(Datum) bei ............. (Ort) übergeben. Bezahlt der Käufer nicht zum vereinbarten Termin, kann der Verkäufer nach vorgängiger Androhung vom Vertrag zurücktreten; der Käufer ist dann verpflichtet, das Tier dem Verkäufer zurückzugeben.
Gegenstand des Vertrags. 1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für den Erwerb von kostenpflichtigen Softwareerweiterungen mit Zusatzfunktionen für das ISG web. Der Verkauf von kostenpflichtigen Softwareerweiterungen mit Zusatzfunktionen für das ISG web erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen, die der Kunde mit Bestellung/Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der Leistung (Aufspielen der Softwareerweiterung per Internet auf das ISG) anerkennt. Etwaige entgegenstehende Geschäfts‐ oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Stiebel Eltron ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.2. Kauft der Kunde eine kostenpflichtige Softwareerweiterung mit einer Zusatzfunktion für das ISG web, erhält er die jeweilige Softwareerweiterung mit Zusatzfunktion für das ISG web zur dauerhaften Überlassung gemäß den Nutzungsrechten dieser Vertragsbedingungen sowie den Nutzungsbedingungen für das ISG web.
1.3. Die Lieferung der durch den Kunden erworbenen Softwareerweiterungen erfolgt ausschließlich im Rahmen von Updates über das Internet. Voraussetzung für die Lieferung ist ein bestehender ISG‐Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Stiebel Eltron, außerdem muss der Kunde sich am Servicewelt‐Portal von Stiebel Eltron angemeldet haben und das ISG web online mit dem Servicewelt‐Portal verbunden sein.
1.4. Die Hardware‐ und Softwareumgebung, innerhalb derer die Softwareerweiterung einzusetzen und die für die Nutzung der Softwareerweiterung erforderlich ist, ist in der Bedienungsanleitung zu der Softwareerweiterung festgelegt.
1.5. Stiebel Eltron stellt dem Kunden die Bedienungsanleitung zu der Softwareerweiterung auf der Homepage von Stiebel Eltron zum Download bereit. Die Bedienungsanleitung ist in Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.6. Die Beschaffenheit und Funktionalität der Softwareerweiterung und der mit der Softwareerweiterung verbundenen Zusatzfunktion für das ISG web ergibt sich abschließend aus der Bedienungsanleitung für die Softwareerweiterung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
1.7. Installations‐ und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Gegenstand des Vertrags. 1 Die Ausbildungsapotheke stellt Frau/Herr als Assistie- rende/n für die Assistenzzeit im Rahmen des Pharmaziestudiums an.
2 Der vorliegende Arbeitsvertrag wird gemäss Art. 319-343, 361 und 362 des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) abgeschlossen.
Gegenstand des Vertrags. 1.1 Der Versicherer bietet den Mitgliedern der Verbände als versicherte Personen über den je- weiligen Gruppenversicherungsvertrag eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung.
1.2 Für die KEG wird ein eigener Gruppenversicherungsvertrag unter folgenden Versicherungsscheinnummer geführt: 80240280787 Katholische Erziehergemeinschaft e. V.
Gegenstand des Vertrags. Bei Zustandekommen eines Vertrags gem. Ziffer 2 beziehen Sie nach Maßgabe des Auftrages sowie die- ser Allgemeinen Lieferbedingungen Energie für überwiegend gewerblichen oder beruflichen Bedarf an die im Auftrag genannte Abnahmestelle. Bei Abschluss eines Stromliefervertrags sind Stromlieferungen für Raumheizungszwecke („Wärmestrom“) nicht Bestandteil dieses Stromliefervertrags. Stromlieferungen erfolgen nur an Abnahmestellen, die im Bereich der Niederspannung liegen. Bei Abschluss eines Gasliefervertrags ist zusätzliche vertragliche Voraussetzung, dass Ihr(e) Standort(e) im Marktgebiet der von NetConnect Germany bzw. Gaspool Balancing Services GmbH bzw. ab Zusammenlegung der beiden Marktgebiete im deutschlandweiten Marktgebiet liegt/liegen und Sie das gelieferte Gas zu Koch- und Heizzwecken verwenden. Gasart, Brennwert und Ruhedruck des Gases sowie deren Änderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Bestimmungen des Netzbetreibers zu den allgemei- nen Netzanschlussbedingungen der Anlagen, über die Sie Gas entnehmen. Kunden mit Prepaid- oder Münzzähler können nicht beliefert werden. Sie verpflichten sich zur Abnahme der für Ihre Anlage(n) gelieferten Energie.
Gegenstand des Vertrags. Der Auftraggeber überträgt Securitas die Überwachung des oben genannten Objektes mit den unter Punkt II angeführten Dienstleistungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages. Die Standortadresse des Überwachungsobjekts weicht vom oben genannten Objekt ab und lautet (falls zutreffend bitte ausfüllen): Straße: Hier klicken und eintragen. PLZ & Ort: Hier klicken und eintragen.