Kundenweisungen im Zusammenhang mit Spezialfonds. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Ausführung an einem bestimmten Durchführungsplatz (sog. „Kundenweisung“), so werden wir diesem Wunsch entsprechen. Diese Durchführungsgrundsätze kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung und die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass die bestmögliche Durchführung daher nicht gewährleistet werden kann.
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