Rechtlicher Hinweis Musterklauseln
Rechtlicher Hinweis. Der Prospekt wurde entsprechend den aktuell gültigen, von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigten Fondsbestimmungen erstellt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäß § 53 InvFG 2011 berechtigt die Fondsbestimmungen mit Zustimmung der FMA unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu ändern sowie den Prospekt entsprechend diesen Änderungen mit Wirkung für die Anteilinhaber anzupassen. Des Weiteren ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, die Fondsbestimmungen im genehmigten Rahmen durch weitere Informationen in diesem Prospekt zu konkretisieren.
Rechtlicher Hinweis. Gesamtpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechtlicher Hinweis. Die Ausführungen zu der Thematik „Kündigung eines Ausbildungsverhältnis“ wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese sind als Checkliste und Formulierungshilfen zu
Rechtlicher Hinweis. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung zur Verwendung und Wirksamkeit elektronischer Signaturen in bestimmten Ländern oder für eine bestimmte Nutzungsart selbst verantwortlich.
Rechtlicher Hinweis. In keinem Fall kann der Hersteller bzw. ein durch den Hersteller Beauftragter verantwortlich gemacht werden, für irgendwelche spezifischen, zufälligen oder zwangsläufigen Schäden, die aus dem Besitz, dem Gebrauch, einer Fehlfunktion der Software oder aus den mit der Software verwendeten Geräten entstehen.
Rechtlicher Hinweis. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit gemäß § 17 KVVG der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariates Fulda, soweit nicht das Vorhaben insgesamt nach der Bauordnung des Bistums bereits genehmigt wurde.
Rechtlicher Hinweis. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem ▇▇▇▇▇▇ allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Rechtlicher Hinweis. Stand: 07.08.2018
Rechtlicher Hinweis. Soweit wir in dieser Pressemitteilung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Prognosen oder Erwartungen der Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheit verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können je nach Veränderung der Rahmenbedingungen abweichen. Weder Evonik Industries AG noch mit ihr verbundene Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene Prognosen, Erwartungen oder Aussagen zu aktualisieren.
Rechtlicher Hinweis. Die Inhalte des Medtest E-Learning, das Kursskript sowie die Testversionen dürfen nur für persönliche Zwecke genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Weise zu vermieten, verkaufen, auszuleihen oder anderen Personen sonst wie zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellen oder von Teilen davon abgeleitete Produkte herzustellen. Jegliche Vervielfältigung, welche nicht dem persönlichen und privaten Zweck dient, ist ebenfalls untersagt. Der Kunde erhält für sämtliche Inhalte des Medtest E-Learning lediglich ein Nutzungsrecht vom Tag der Durchführung der gebuchten Veranstaltung bis zum Tag des nächsten folgenden offiziellen Eignungstest für das Medizinstudium Schweiz. Danach erlischt dieses Nutzungsrecht uneingeschränkt. Eine Weitergabe dieses Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Im Falle der Zuwiderhandlung hat die Medtest Schweiz GmbH das Recht, vom Kunden nicht nur die Herausgabe der Kursunterlagen, sondern auch einen Schadenersatz in Höhe von mindestens CHF 5000.-, oder in Höhe des effektiv verursachten Schadens (falls dieser höher als CHF 5'000.- ausfällt), zu fordern.
