Kündbarkeit befristeter Verträge. Befristete Verträge (z.B. Saisonverträge) sind während ihrer Dauer grundsätzlich unkündbar, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart. Als Befristung eines Saisonarbeitsvertrages kann vertraglich nicht nur ein Datum, sondern auch die Betriebsschliessung Ende Saison vereinbart werden. Die Schliessung stützt sich hauptsäch- lich auf objektive Kriterien (Wetter) und wird daher als Befristung des Saisonvertrages auch von den Gerichten anerkannt. Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses muss für alle Mitarbeiter iden- tisch sein und allen Mitarbeitern mindestens 14 Tage im Voraus bekanntgegeben werden. Wer- den einzelne Mitarbeiter schon vor diesem Datum entlassen, müssen kündbare Saisonverträge abgeschlossen und eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten oder ein Aufhebungsver- trag zwischen den Parteien vereinbart werden. Die rechtzeitige Bekanntgabe eines Saisonendes entspricht keiner Kündigung und kann somit auch während einer Sperrfrist (Krankheit etc.) bekannt gegeben werden. In diesem Zusammen- hang ist zu beachten, dass die Dauer von Saisonverträgen nicht in jedem Fall identisch ist mit der Dauer der entsprechenden Arbeitsbewilligung.
Appears in 6 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes), L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes)