Kündigungsrecht des Anlegers. Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, sofern in den Sonderbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Der Anleger kann die gesamte Geschäftsverbindung je- derzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Anleger, die ein Gemein- schaftsdepot führen, können nur gemeinsam die Geschäftsverbindung kündigen. Bei Kündi- gung des Depotvertrags muss der Anleger die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.
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Samples: www.vb-ruhrmitte.de, www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de
Kündigungsrecht des Anlegers. Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, sofern in den Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Der Anleger kann die gesamte Geschäftsverbindung je- derzeit Geschäfts- verbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Anleger, die ein Gemein- schaftsdepot Gemeinschaftsdepot führen, können nur gemeinsam die Geschäftsverbindung kündigenkün- digen. Bei Kündi- gung Kündigung des Depotvertrags muss der Anleger die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.
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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.vbidr.de, www.volksbank-bi-gt.de
Kündigungsrecht des Anlegers. Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, sofern in den Sonderbedingungen Sonderbe dingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Der Anleger kann die gesamte Geschäftsverbindung je- derzeit Geschäfts verbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Anleger, die ein Gemein- schaftsdepot Gemeinschaftsdepot führen, können nur gemeinsam die Geschäftsverbindung kündigenkün digen. Bei Kündi- gung Kündigung des Depotvertrags muss der Anleger die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.
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Samples: www.volksbank-trier.de