Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
(2) Kündigung unbefristeter Kredite
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug
(5) Kündigung eines Basiskontovertrages
(6) Abwicklung nach einer Kündigung
Kündigungsrechte der Bank. Die Ikano Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehun- gen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Ikano Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungs- regelung vereinbart ist, kann Ikano Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kün- digen. Die Ikano Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucher- darlehens vorsieht, kann die Ikano Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbezie- hungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Ikano Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, - wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Ikano Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Ikano Bank verbundene Geschäfte von erheblicher Bedeutung waren, oder - wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegen- über der Ikano Bank, auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit, gefähr- det ist. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolg- loser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 II, III BGB) entbehrlich. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Ikano Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Ikano Bank dem Kunden für die Ab-...
Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
(2) Kündigung unbefristeter Kredite
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündi- gung wegen Verzugs mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens- vertrags vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
(5) Kündigung von Basiskontoverträgen
(6) Abwicklung nach einer Kündigung
Kündigungsrechte der Bank. (1 ) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
(2) Kündigung unbefristeter Kredite
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder ein- zelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug
(5) Kündigung eines Basiskontovertrages
(6) Abwicklung nach einer Kündigung
Kündigungsrechte der Bank. Der Bank stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 4.15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GENO Broker zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Der GENO Broker kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird der GENO Broker dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist: Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehun- gen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsre- gelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufen- des Konto) beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
(2) Kündigung unbefristeter Kredite: Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündi- gungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist: Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbin- dung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug: So- weit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensver- trages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
(5) Abwicklung nach einer Kündigung: Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbe- sondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann alle oder einzelne Geschäftsbeziehungen (s. Ziff. 1), für die weder eine Laufzeit noch eine ordentliche Kündigungs regelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer ange messenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Eine fristlose Kündigung aller oder einzelner Geschäftsbe ziehungen (s. Ziff. 1) ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Be rücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzu mutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonder heiten des Einzelfalls (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.
Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordru- cken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenver- trages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Mo- nate.
(2) Kündigung unbefristeter Kredite
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug
(5) Kündigung eines Basiskontovertrages
(6) Abwicklung nach einer Kündigung
Kündigungsrechte der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann alle oder einzelne Geschäftsbeziehungen