Common use of Lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle Clause in Contracts

Lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle. a) Kollektivvertrag vom 16.01.2013 Die Kollektivvertragspartner vereinbaren die Ein- setzung einer Expertengruppe betreffend lebens- phasengerechte Arbeitszeitmodelle. Die Aufga- benstellung der Expertengruppe wird in der Punk- tation festgelegt: Punktation betreffend lebensphasengerechte Ar- beitszeitmodelle Österreichs E-Wirtschaft und GPA-djp/PRO-GE kommen überein, zum Thema lebensphasenge- rechte Arbeitszeitmodelle eine Expertengruppe einzusetzen, die folgende Schwerpunkte behan- delt: • Derartige Modelle sollen Rechtssicherheit bieten, insbesondere hinsichtlich Steuer- und Sozialversi- cherungsrecht (eventuell gemeinsame Gesetzes- initiative) • Interne oder externe Lösung (eventuell gemein- same Gesetzesinitiative) • Speisung des Zeitkontos (zB Überstunden, Jubi- läumsgelder, höherer Urlaubsanspruch, even- tuell Entgeltumwandlung etc), Bewertung von Zeiten • Derartige Modelle sollen mehrere Varianten er- möglichen (zB nebeneinander Altersteilzeit-ähn- liche Modelle, Sabbatical-ähnliche Modelle – et- wa befristete „Auszeit“ mit reduzierter Arbeitszeit). • Berücksichtigung von Schicht und Schwerarbeit (Gewerkschaft: „Mehrwert“ soll sich auch im Zeit- konto auswirken). • Valorisierung der Zeit- /Wertguthaben • Insolvenzschutz und Betriebsübergänge • Ausscheiden des Mitarbeiters, Beendigung des Dienstverhältnisses • Bilanzrechtliche Aspekte, Rückstellungserforder- nisse • Dispositionsrecht • Analog Urlaubsrecht • „Das Zeitkonto soll dem Arbeitnehmer gehören“ • Vorankündigungsfristen • Ziel: Vorschlag für bis zu 3 Modelle mit Aufzeigen der Probleme und möglicher Lösungsansätze • Reines KV-Modell ohne Beteiligung externer Stellen (Steuer, SV) • Erweitertes KV-Modell mit Beteiligung externer Stellen • Modell mit Gesetzesänderungen • Die Expertengruppe soll zumindest 3 Termine be- ginnend mit April im Lauf des Jahres 2013 wahr- nehmen • Berichterstattung an die Verhandlungsgremien bis Ende November 2013

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Lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle. a) Kollektivvertrag vom 16.01.2013 Die Kollektivvertragspartner vereinbaren die Ein- setzung einer Expertengruppe betreffend lebens- phasengerechte Arbeitszeitmodelle. Die Aufga- benstellung der Expertengruppe wird in der Punk- tation festgelegt: Punktation betreffend lebensphasengerechte Ar- beitszeitmodelle lebensphasengerech- te Arbeitszeitmodelle Österreichs E-Wirtschaft und GPA-djp/PRO-GE kommen überein, zum Thema lebensphasenge- rechte Arbeitszeitmodelle eine Expertengruppe einzusetzen, die folgende Schwerpunkte behan- delt: • Derartige Modelle sollen Rechtssicherheit bietenbie- ten, insbesondere hinsichtlich Steuer- und Sozialversi- cherungsrecht So- zialversicherungsrecht (eventuell gemeinsame Gesetzes- initiativeGesetzesinitiative) • Interne oder externe Lösung (eventuell gemein- same Gesetzesinitiative) • Speisung des Zeitkontos (zB Überstunden, Jubi- läumsgelder, höherer Urlaubsanspruch, even- tuell Entgeltumwandlung etc), Bewertung von Zeiten • Derartige Modelle sollen mehrere Varianten er- möglichen (zB nebeneinander Altersteilzeit-ähn- liche Modelle, Sabbatical-ähnliche Modelle – et- wa befristete „Auszeit“ mit reduzierter ArbeitszeitArbeits- zeit). • Berücksichtigung von Schicht und Schwerarbeit (Gewerkschaft: „Mehrwert“ soll sich auch im Zeit- konto Zeitkonto auswirken). • Valorisierung der Zeit- /Wertguthaben • Insolvenzschutz und Betriebsübergänge • Ausscheiden des Mitarbeiters, Beendigung des Dienstverhältnisses • Bilanzrechtliche Aspekte, Rückstellungserforder- nisse Rückstellungserfor- dernisse • Dispositionsrecht • Analog Urlaubsrecht • „Das Zeitkonto soll dem Arbeitnehmer gehörengehö- ren“ • Vorankündigungsfristen • Ziel: Vorschlag für bis zu 3 Modelle mit Aufzeigen der Probleme und möglicher Lösungsansätze • Reines KV-Modell ohne Beteiligung externer Stellen (Steuer, SV) • Erweitertes KV-Modell mit Beteiligung externer exter- ner Stellen • Modell mit Gesetzesänderungen • Die Expertengruppe soll zumindest 3 Termine be- ginnend beginnend mit April im Lauf des Jahres 2013 wahr- nehmen wahrnehmen • Berichterstattung an die Verhandlungsgremien bis Ende November 2013

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