Leistungen bei Pflegezeit der Pflegeperson. 14. Für Pflegepersonen, die als Beschäftigte gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (siehe Anhang) von der Ar- beitsleistung vollständig freigestellt werden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Ar- beitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Viertes Buch (IV) – (siehe Anhang) wird, zahlt der Versicherer nach Maßgabe von Nr. 9 des Tarifs PV auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Ar- beitslosenversicherung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Private Pflegepflichtversicherung
Leistungen bei Pflegezeit der Pflegeperson. (14. ) Für Pflegepersonen, die als Beschäftigte gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (siehe Anhang) von der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung vollständig freigestellt werden wer- den oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Ar- beitszeit Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des von § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch So- zialgesetzbuch (SGB) – Viertes Buch (IV) – (siehe Anhang) wird, zahlt der Versicherer nach Maßgabe von Nr. 9 des Tarifs PV auf Antrag Zuschüsse Zu- schüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Ar- beitslosenversicherungArbeitslosenversicherung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Leistungen bei Pflegezeit der Pflegeperson. (14. ) Für Pflegepersonen, die als Beschäftigte gemäß § 3 Pflegezeitgesetz Pflege- zeitgesetz (siehe Anhang) von der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung vollständig freigestellt werden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung Reduzie- rung der Ar- beitszeit Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des von § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Viertes Buch (IV) – (siehe Anhang) wird, zahlt der Versicherer nach Maßgabe von Nr. 9 des Tarifs PV auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Ar- beitslosenversicherung.
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Samples: Private Krankenversicherung, Verbraucherinformation
Leistungen bei Pflegezeit der Pflegeperson. (14. ) Für Pflegepersonen, die als Beschäftigte gemäß § 3 Pflegezeitgesetz Pflegezeit- gesetz (siehe Anhang) von der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung vollständig freigestellt freige- stellt werden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Ar- beitszeit Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des von § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Viertes Buch (IV) – SGB IV (siehe Anhang) wird, zahlt der Versicherer nach Maßgabe von Nr. 9 des Tarifs PV auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Ar- beitslosenversicherung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungen bei Pflegezeit der Pflegeperson. (14. ) Für Pflegepersonen, die als Beschäftigte gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (siehe Anhang) von der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung vollständig freigestellt werden oder deren Beschäftigung Beschäf- tigung durch Reduzierung der Ar- beitszeit Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des von § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Viertes Buch (IV) – -- (siehe Anhang) wird, zahlt der Versicherer nach Maßgabe von Nr. 9 des Tarifs PV auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Ar- beitslosenversicherungArbeits- losenversicherung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungen bei Pflegezeit der Pflegeperson. 14. Für Pflegepersonen, die als Beschäftigte gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (siehe Anhang) von der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung vollständig freigestellt werden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Ar- beitszeit Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des von § 8 Abs. Absatz 1 Nr. 1 Nr.1 Sozialgesetzbuch (SGB) – - Viertes Buch (IV) – - (siehe Anhang) wird, zahlt der Versicherer nach Maßgabe von Nr. 9 des Tarifs PV auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung Pflegepflicht- versicherung sowie Beiträge zur Ar- beitslosenversicherungArbeitslosenversicherung.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag