Leistungen des Vermieters Musterklauseln

Leistungen des Vermieters. (1) Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein: • Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer,
Leistungen des Vermieters. (1) Im Mietpreis sind die Überlassung des Mietobjektes während der Mietdauer, sowie die Kosten der Heizung und des Wasserverbrauchs enthalten.
Leistungen des Vermieters. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Vermieters sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Die vereinbarten Preise schließen folgende Leistungen ein: Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko / Teilkasko(Selbstbeteiligung 1000,- € pro Schadensfall)
Leistungen des Vermieters. Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten: • sorgfältige Wartung, regelmäßige Inspektion und Verschleißreparaturen • Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme als Selbstfahrermietfahrzeug, • Vollkasko/Teilkaskoversicherung mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung, bei Reisemobilen gilt zusätzlich: • 150 km pro Miettag frei • Stereoradio mit USB-Eingang
Leistungen des Vermieters. Der Parkvertrag begründet keinen Anspruch des Nutzers gegenüber dem Vermieter auf Bereitstellung eines Stellplatzes, auch nicht während der auf der Beschilderung angegebenen Öffnungszeiten der Parkfläche. Dem Nutzer wird durch den Parkvertrag während den Öffnungszeiten nur das Recht gewährt, einen freien Stell- platz nach Maßgabe dieser ANB zu nutzen, soweit dieser nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung für Dritte reserviert bzw. diesen vorbehalten sind (z.B. Dauermieter etc.). Der Vermieter schuldet auch keine Leistungen, welche über die Überlassung eines freien Stellplatzes hinausgehen (insbesondere keine Überwachung, Bewachung, Verwahrung und keine Gewährung von Versicherungsschutz des eingestellten Fahrzeuges). Durch den Vermieter werden keinerlei Obhutspflichten übernommen. Auf der Parkfläche erfolgt Winterdienst, insbesondere Räumen und Streuen, nur eingeschränkt. Der Vermieter ist befugt, die Parkfläche bei extremer Schnee- und Eisglätte auch während der Öffnungszeiten ganz oder teilweise abzusperren. Die für die Parkfläche geltenden Regelungen, wie die Höchstparkdauer, geltenden Parktarife bzw. das sich an der Parkdauer ausrichtende Parkentgelt ist an den Einfahrten sowie an den Kassenautomaten (sofern vorhanden) ersichtlich.
Leistungen des Vermieters. Der Mietpreis schließt die Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer und die Übernahme der Nebenkosten ein, wie Wasser, Heizung, Strom.
Leistungen des Vermieters. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, nebst Zubehör, zum Gebrauch. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Reservierungsantrag, bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Das Fahrzeug ist den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: • Kfz-Haftpflicht 100 Millionen € pauschal • bei Personenschäden 15 Mio.€ je Person • Kfz-Vollkasko mit 1000,-€/Glas 150 € Selbstbeteiligung je Schadensfall bei Reisemobilen inklusive KFZ-Teilkasko mit 1000,-€ Selbstbeteiligung je Schadenfall • Schutzbrief – Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden, Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Notlagen (Weitere Erläuterungen zu den enthaltenen Leistungen und Deckungssummen erhalten Sie auf Nachfrage. Der Vermieter übernimmt: • Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen • Gasgrundausstattung (1 Gasflasche a` 11 l, je nach Fahrzeugtyp) • Die Fahrzeugeinweisung erfolgt über die ausführliche Videoanleitung. Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind Kraftstoffe, AdBlue-Zugaben (7 Liter/1000 km) und Betriebskosten, sowie die vom Mieter gewünschte und vorher zu vereinbarenden Zusatzoptionen. Wohnmobilreservierungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
Leistungen des Vermieters. Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten: - sorgfältige Wartung, regelmäßige Inspektion und Ver- schleißreparaturen – Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungs- summe als Selbstfahrermietfahrzeug, - Vollkasko/Teilkaskoversicherung mit 1000,00 € Selbst- beteiligung, bei Reisemobilen gilt zusätzlich: - 250 km pro Miettag frei, - ab 16 Tagen sind alle Kilometer frei. - Stereoradio mit CD. - Bordwerkzeug. Das Fahrzeug ist nur bedingt winterfest, d.h. bei Tempera- turen unter 0° C können Frisch- u. Abwasserleitungen ein- frieren.
Leistungen des Vermieters. 1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
Leistungen des Vermieters. Der Vermieter stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen für die verspäteten Tage zurück. Schadensersatzansprüche über die geleistete Zahlung des Mieters hinaus können nicht geltend gemacht werden. Durch eventuelle Wartezeiten können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.