Leistungen des Vermieters. 1. Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein: Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer Übernahme der Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom, WLAN) Weitere Leistungen (z. B. Wäschepakte, Betten beziehen, Feuerholz) können kostenpflichtig gebucht werden.
Leistungen des Vermieters. (1) Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein: • Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer,
(2) Im Mietpreis nicht enthalten sind die Nutzung eines eventuell vorhandenen Gemeinschaftsschwimmbads und einer Gemeinschaftssauna und Wellnessangebote.
Leistungen des Vermieters. (1) Im Mietpreis sind die Überlassung des Mietobjektes während der Mietdauer, sowie die Kosten der Heizung und des Wasserverbrauchs enthalten.
(2) Der Stromverbrauch wird zwischen 01.11. und 31.03. eines Jahres zusätzlich mit 0,35 ct pro KW/h abgerechnet und mit der Kaution verrechnet.
Leistungen des Vermieters. 1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
Leistungen des Vermieters. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, nebst Zubehör, zum Gebrauch. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Reservierungsantrag, bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Das Fahrzeug ist den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: • Kfz-Haftpflicht 100 Millionen € pauschal • bei Personenschäden 15 Mio.€ je Person • Kfz-Vollkasko mit 1000,-€/Glas 150 € Selbstbeteiligung je Schadensfall bei Reisemobilen inklusive KFZ-Teilkasko mit 1000,-€ Selbstbeteiligung je Schadenfall • Schutzbrief – Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden, Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Notlagen (Weitere Erläuterungen zu den enthaltenen Leistungen und Deckungssummen erhalten Sie auf Nachfrage. Der Vermieter übernimmt: • Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen • Gasgrundausstattung (1 Gasflasche a` 11 l, je nach Fahrzeugtyp) • Die Fahrzeugeinweisung erfolgt über die ausführliche Videoanleitung. Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind Kraftstoffe, AdBlue-Zugaben (7 Liter/1000 km) und Betriebskosten, sowie die vom Mieter gewünschte und vorher zu vereinbarenden Zusatzoptionen. Wohnmobilreservierungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
Leistungen des Vermieters. Der Mietpreis schließt die Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer und die Übernahme der Nebenkosten ein, wie Wasser, Heizung, Strom.
Leistungen des Vermieters. Der Vermieter stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen für die verspäteten Tage zurück. Schadensersatzansprüche über die geleistete Zahlung des Mieters hinaus können nicht geltend gemacht werden. Durch eventuelle Wartezeiten können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Leistungen des Vermieters. 1.1 Der Vermieter wird den Roboter in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag liefern, aufstellen und am Aufstellungsort in Betriebsbereitschaft versetzen.
1.2 Der Vermieter übernimmt neben der Lieferung, Aufstellung, erstmaligen Inbetriebnahme und Überlassung des Roboters während der Dauer des Mietverhältnisses die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung des Roboters- soweit dies nicht gemäß Ziffer 3 durch den Mieter zu erfolgen hat -, sowie die Bereitstellung der in Zusammenhang mit dem Roboter verwendeten Software und deren Updates.
1.3 Die Lieferung des Roboters erfolgt durch den Vermieter per LKW zum Aufstellungsort des Mieters. Die Kosten der Lieferung einschließlich Verpackung für den LKW- Transport und Transportversicherung trägt der Vermieter. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese unter Berücksichtigung des Mieters zumutbar sind. Treten Umstände ein, die die Anlieferung verzögern und die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Verzögerungen bei technischen Klärungen, die ein Mitwirken des Mieters erfordern, Unterlassen anderer erforderlicher technischer oder sonstiger Mitwirkungshandlungen des Mieters, verspäteter Herstellung der Montagevoraussetzungen oder nachträglichen Änderungen des Roboters, so verschieben sich die im Mietvertrag genannten Termine angemessen. Wenn die Verschiebungen infolge solcher Umstände so wesentlich sind, dass sich die Verschiebung der im Mietvertrag genannten Termine nicht mehr exakt ermitteln lässt, insbesondere wenn Verzögerungen oder Unterbrechungen aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen einen Zeitraum von insgesamt mehr als vier Wochen überschreiten, werden sich die Parteien auf eine angemessene Anpassung der im Mietvertrag genannten Termine einigen. Im Falle eines Scheiterns der Einigung hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen.
Leistungen des Vermieters. Der Parkvertrag begründet keinen Anspruch des Nutzers gegenüber dem Vermieter auf Bereitstellung eines Stellplatzes, auch nicht während der auf der Beschilderung angegebenen Öffnungszeiten der Parkfläche. Dem Nutzer wird durch den Parkvertrag während den Öffnungszeiten nur das Recht gewährt, einen freien Stell- platz nach Maßgabe dieser ANB zu nutzen, soweit dieser nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung für Dritte reserviert bzw. diesen vorbehalten sind (z.B. Dauermieter etc.). Der Vermieter schuldet auch keine Leistungen, welche über die Überlassung eines freien Stellplatzes hinausgehen (insbesondere keine Überwachung, Bewachung, Verwahrung und keine Gewährung von Versicherungsschutz des eingestellten Fahrzeuges). Durch den Vermieter werden keinerlei Obhutspflichten übernommen. Auf der Parkfläche erfolgt Winterdienst, insbesondere Räumen und Streuen, nur eingeschränkt. Der Vermieter ist befugt, die Parkfläche bei extremer Schnee- und Eisglätte auch während der Öffnungszeiten ganz oder teilweise abzusperren. Die für die Parkfläche geltenden Regelungen, wie die Höchstparkdauer, geltenden Parktarife bzw. das sich an der Parkdauer ausrichtende Parkentgelt ist an den Einfahrten sowie an den Kassenautomaten (sofern vorhanden) ersichtlich.
Leistungen des Vermieters. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Vermieters sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Die vereinbarten Preise schließen folgende Leistungen ein: Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko / Teilkasko(Selbstbeteiligung 1000,- € pro Schadensfall)