Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach dem, welches Ereignis früher eintritt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche zu zahlen ist.
2.3. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
Dauer des Mietverhältnisses. 1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, an dem wir den Mietgegenstand zur Abholung für den Mieter bereitstellen oder der Mietgegenstand für den Versand an den Mieter unsere Betriebsstätte verlässt. Falls die Abholung oder der Abruf des unsererseits bereitgestellten Mietgegenstandes durch den Mieter nicht zum vereinbarten Tag erfolgt, sind wir berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.
2. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung des Mietgegenstandes an unsere jeweilige Betriebsstätte, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Bei einem mündlichen Mietvertragsabschluß beginnt das Mietverhältnis zum mündlich vereinbarten Zeitpunkt und, wenn dieser nicht eindeutig erweisbar ist, spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes.
2.2. Das Mietverhältnis endet unter folgenden Voraussetzungen: Bei einem auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; bei einem auf unbestimmte Zeit vereinbarten Mietverhältnis: entweder durch Kündigung des Vermieters unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen, oder mangels Kündigung durch den Vermieter mit der vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes einschließlich etwaigem Zubehör an den Vermieter und der beiderseitigen Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch die Vertragsparteien, sowie des weiteren durch Kündigung des Mieters wegen Gebrauchsentzuges (oder Nichtgewährung des Gebrauchs) gemäß § 542 BGB.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen. Anderenfalls verlängert sich das Mietverhältnis um mindestens fünf Werktage.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist.
Dauer des Mietverhältnisses. Das Schließfach wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum Ablauf des Kalenderjahres, vermietet. Die Miete ist kalenderjährlich im voraus zu entrichten; angefangene Monate werden voll berechnet. Der Mietvertrag kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Rechte des Mieters aus dem Mietvertrag sind nicht übertragbar. Unter- vermietung ist nicht gestattet.
Dauer des Mietverhältnisses. 1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder seinen Beauftragten. Wird ein Mietgegenstand zwei Stunden nach der vereinbarten Abholzeit nicht empfangen, so ist der Vermieter berechtigt, nicht verpflichtet, die Reservierung zu stornieren und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.
2. Das Mietverhältnis endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes im Geschäftsbetrieb des Vermieters, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
3. Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer müssen vom Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit genehmigt werden. Wird der Gebrauch der Mietsache auch nach Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter fortgesetzt, so widerspricht der Vermieter ausdrücklich einer stillschweigenden Verlängerung. Ansprüche Dritter, die sich aus der verspäteten Rückgabe einer Mietsache ergeben, muss der Mieter gegen sich gelten lassen.
Dauer des Mietverhältnisses. (1) Das Mietverhältnis beginnt nach Vertragsschluss spätestens mit der Übergabe des Mietgegenstandes. Wird der Mietgegenstand dem Kunden geliefert, so beginnt das Mietverhältnis mit der Aufgabe des Mietgegenstandes zum Versand.
(2) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde und – soweit dies dazu nicht im Widerspruch steht – spätestens durch die vertragsgemäße Rückgabe an die VFR an ihrem Geschäftssitz. Erfolgt eine Rückgabe bis 08:00 Uhr, so endet das Mietverhältnis mit Ablauf des vorangegangenen Tages, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Rückgabe nach 08:00 Uhr endet das Mietverhältnis mit Ablauf des Tages der Rückgabe.
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Bei einem mündlichen Mietvertragsabschluss beginnt das Mietverhältnis zum mündlich vereinbarten Zeitpunkt und, wenn nicht eindeutig erweisbar ist, spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes.
Dauer des Mietverhältnisses. 3.1 Die Mietzeit beginnt an dem zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Tag.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften be- rechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag nach vorheriger Abmahnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.
3.3 Das Mietverhältnis und damit die Gebrauchsberechtigung des Vertragspartners endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
3.4 Wurde keine Mietzeit und damit ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit vereinbart, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Mietvertrag ordentlich zu kündigen, wobei, in Abweichung von § 580 a Abs. 3 BGB, unabhängig davon wie die Miete bemessen ist, folgende Kündigungsfristen als vereinbart gelten: - Bei einer Mietdauer von einer Woche mit einer Frist von drei Tagen. - Bei einer Mietdauer von vier Wochen mit einer Frist von einer Woche. - Bei einer Mietdauer von drei Monaten mit einer Frist von zwei Wochen. Das Kündigungsrecht beider Vertragsparteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.5 Setzt der Vertragspartner nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch des Mietgegenstandes fort, so tritt keine Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein.
3.6 Setzt der Vertragspartner nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch des Mietgegenstandes fort oder wird der Mietgegenstand nicht in einwandfreiem, gereinigten Zustand mit allen Anbauten und Zubehör an uns zurückgegeben, so sind wir gem. § 546 a BGB berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.7 Wird der Mietgegenstand durch den Vertragspartner mit unserem Einverständnis unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit unserem Vertragspartner, sobald uns die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist.
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Mit der zur Bereitstellung vereinbarten Uhrzeit oder dem Verladen für den Versand des Mietgegenstandes beginnt die Mietzeit. Sollte die Abholung durch den/die Mieter*in nicht zur vereinbarten Uhrzeit erfolgen, sind wir dazu berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand anderwei- tig zu vermieten.
2.2. Mit der Abholung und Entgegennahme unsererseits oder der Rücklieferung durch den/die Mieter*in endet die Mietzeit, frühes- tens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Miet- zeit. Bei früherer Rückgabe des Mietgegen- standes als vereinbart hat der/die Mieter*in 50 % des vereinbarten Mietzinses auf die rest- lichen fälligen Tage zu zahlen.
Dauer des Mietverhältnisses. Die Anmietung beginnt und endet mit der Übergabe des Mietpedelecs am vereinbarten Übergabeort bzw. an einer der angegebenen Verleihstationen.