Dauer des Mietverhältnisses Musterklauseln

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach dem, welches Ereignis früher eintritt.
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Bei einem mündlichen Mietvertragsabschluß beginnt das Mietverhältnis zum mündlich vereinbarten Zeitpunkt und, wenn dieser nicht eindeutig erweisbar ist, spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes.
Dauer des Mietverhältnisses. 1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, an dem wir den Mietgegenstand zur Abholung für den Mieter bereitstellen oder der Mietgegenstand für den Versand an den Mieter unsere Betriebsstätte verlässt. Falls die Abholung oder der Abruf des unsererseits bereitgestellten Mietgegenstandes durch den Mieter nicht zum vereinbarten Tag erfolgt, sind wir berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.
Dauer des Mietverhältnisses. Das Schließfach wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum Ablauf des Kalenderjahres, vermietet. Die Miete ist kalenderjährlich im voraus zu entrichten; angefangene Monate werden voll berechnet. Der Mietvertrag kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Rechte des Mieters aus dem Mietvertrag sind nicht übertragbar. Unter- vermietung ist nicht gestattet.
Dauer des Mietverhältnisses. (1) Das Mietverhältnis beginnt nach Vertragsschluss spätestens mit der Übergabe des Mietgegenstandes. Wird der Mietgegenstand dem Kunden geliefert, so beginnt das Mietverhältnis mit der Aufgabe des Mietgegenstandes zum Versand.
Dauer des Mietverhältnisses. 1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder seinen Beauftragten. Wird ein Mietgegenstand zwei Stunden nach der vereinbarten Abholzeit nicht empfangen, so ist der Vermieter berechtigt, nicht verpflichtet, die Reservierung zu stornieren und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.
Dauer des Mietverhältnisses. 1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag, an dem die Mietsache zur Abholung durch den Mieter bereitgestellt wird oder für den Versand an den Mieter unsere Betriebsstätte verlässt.
Dauer des Mietverhältnisses. 4.1 Der Mietvertrag wird zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit oder über die vertraglich festgelegte Dauer geschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt 15 Tage.
Dauer des Mietverhältnisses a) An- und Abreise
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1.Falls die Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. 2.2.Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche - 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist. 2.3.Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte. 2.4.Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.