Common use of Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler Clause in Contracts

Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler. 1. Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden, deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzähler- sicherungen größer 50 Ampere aufweisen, die Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung mittels ¼-h-Maximumzähler und die Abrechnung der Netznutzung auf Basis der leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte gemäß der jeweils geltenden Systemnutzungs- entgelte-Verordnung.

Appears in 2 contracts

Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler. (1. ) Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden, deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzähler- sicherungen Nachzäh- lersicherungen größer 50 Ampere aufweisen, die Ermittlung der in Anspruch genommenen genomme- nen Leistung mittels ¼-h-Maximumzähler und die Abrechnung der Netznutzung auf Basis der leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte gemäß der jeweils geltenden Systemnutzungs- entgelteSystemnut- zungsentgelte-Verordnung.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler. 1. Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden, deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Vor- Vor­ bzw. Nachzähler- sicherungen Nachzählersicherungen größer 50 Ampere aufweisen, die Ermittlung der in Anspruch genommenen genom­ menen Leistung mittels ¼-h-Maximumzähler ¼­h­Maximumzähler und die Abrechnung der Netznutzung auf Basis der leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte gemäß der jeweils geltenden Systemnutzungs- entgelte-VerordnungSystemnutzungsentgelte­Verordnung.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at