Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler. (1) Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden, deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzäh- lersicherungen größer 50 Ampere aufweisen, die Ermittlung der in Anspruch genomme- nen Leistung mittels ¼-h-Maximumzähler und die Abrechnung der Netznutzung auf Basis der leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte gemäß der jeweils geltenden Systemnut- zungsentgelte-Verordnung. (2) Bei Netzkunden, bei denen die Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung derzeit mittels ¼-h-Maximumzähler erfolgt, deren Sicherungsnennstromstärke aber unter dem angegebenen Grenzwert liegt, erfolgt eine Umstellung auf nicht gemessene Leistung nur auf Wunsch des Netzkunden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen
Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler. (1) . Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden, deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzäh- lersicherungen Nachzähler- sicherungen größer 50 Ampere aufweisen, die Ermittlung der in Anspruch genomme- nen genommenen Leistung mittels ¼-h-Maximumzähler und die Abrechnung der Netznutzung auf Basis der leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte gemäß der jeweils geltenden Systemnut- zungsentgelteSystemnutzungs- entgelte-Verordnung.
(2) . Bei Netzkunden, bei denen die Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung derzeit mittels ¼-h-Maximumzähler erfolgt, deren Sicherungsnennstromstärke aber unter dem angegebenen an- gegebenen Grenzwert liegt, erfolgt eine Umstellung auf nicht gemessene Leistung nur auf Wunsch des Netzkunden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen
Leistungsermittlung mittels 1/4h Maximumzähler. (1) . Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden, deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Vor- Vor bzw. Nachzäh- lersicherungen Nachzählersicherungen größer 50 Ampere aufweisen, die Ermittlung der in Anspruch genomme- nen genom menen Leistung mittels ¼-h-Maximumzähler ¼hMaximumzähler und die Abrechnung der Netznutzung auf Basis der leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte gemäß der jeweils geltenden Systemnut- zungsentgelte-VerordnungSystemnutzungsentgelteVerordnung.
(2) . Bei Netzkunden, bei denen die Ermittlung der in Anspruch genommenen ge nommenen Leistung derzeit mittels ¼-h-Maximumzähler ¼hMaximumzähler erfolgt, deren Sicherungsnennstromstärke aber unter dem angegebenen Grenzwert liegt, erfolgt eine Umstellung auf nicht gemessene Leistung nur auf Wunsch des Netzkunden.,
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Samples: Allgemeine Netzbedingungen