Common use of Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung. 11.1. Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären.

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Samples: www.liebetrau-listservice.de, www.az-direct.com, www.az-fundraising.de

Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung. 11.1. 11.1 Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären.

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Samples: www.indima.de

Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung. 11.1. Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung Daten- verarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung Auf- forderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte Nutzungs- rechte den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären.

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