Common use of Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung. 11.1. Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären. 11.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung. 11.1. Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung Datenverar- beitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker Adresseig- ner berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden Werbetrei- benden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte diesem den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen Vorausset- zungen zu erklären. 11.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung. 11.1. 11.1 Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären. 11.2. 11.2 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen