Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Musterklauseln

Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der ––> Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist. Ihre Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versiche- rungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündi- gung bei Ihnen wirksam.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der →Textform. Ihre Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungs- schutz jederzeit zu kündigen. Wir als Versicherer kündigen den vorläufigen Versicherungsschutz mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündi- gen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. Sie können den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Eine Frist müssen Sie nicht einhalten. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns zugeht. G.2.2
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. Der Versicherungsnehmer sowie der Versicherer sind berechtigt, den vor- läufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kün- digung beim Versicherungsnehmer wirksam. B.2.6. Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf Widerruft der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), endet der vorläufige Versicherungs- schutz mit dem Zugang der Widerrufserklärung des Versicherungsneh- mers beim Versicherer. B.2.7. Prämie Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes hat der Versiche- rer Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil der Prämie.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes. Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündi- gen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.