Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die StimmenzählerStimmzähler.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied Vorstan- des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdendie Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die StimmenzählerStim- menzähler.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder o- der bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhin- dert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter Versamm- lungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) . Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die StimmenzählerMitglieder des Wahlausschusses.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende bestimmt die Versammlungsleitung auf Vorschlag des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenAufsichtsrates. Der Versammlungsleiter oder die Versammlungsleiterin ernennt einen Schriftführer Schriftführer/ eine Schriftführerin sowie die StimmenzählerStimmenzähler/ Stimmenzählerinnen.
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Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates Aufsichtsrats oder bei seiner seiner/ihrer Verhinderung der stellvertretende der/die stellvertre- tende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstands die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter oder die Versammlungsleiterin ernennt einen Schriftführer Schriftführer/eine Schrift- führerin sowie die Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen.
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Samples: www.amaryllis-bonn.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhin- dert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter Versamm- lungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: wg-heiligenstadt.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der der/ die Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner seiner/ ihrer Verhinderung der der/ die stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter oder die Versammlungsleiterin ernennt einen Schriftführer Schriftführer/ eine Schriftführerin sowie die StimmenzählerStimmenzähler/ Stimmenzählerinnen.
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Samples: www.kroneforum.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die StimmenzählerStimmzähler.
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Samples: wohnungen-falkenberg.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied Mit- glied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: www.bde-nuernberg.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) . Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: www.baugenossenschaft-ingolstadt.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner sei- ner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung Mitgliederversamm- lung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: wogeno-passau.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende stell- vertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: www.gwf-stuttgart.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende Vorsitzen- de des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: www.woge-froendenberg.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat die/der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei Ihrer/seiner Verhinderung die/der stellvertretende stellvertreten de Vorsitzende. Durch Beschluss Sind beide verhindert, oder hat der Mitgliederversammlung kann Vorstand die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglie derversammlung einberufen, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Ver sammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter Der/die Versammlungsleiter(in) ernennt einen eine(n) Schriftführerin/Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: gewoge1897.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates Auf- sichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versamm- lung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: bg-hartmannshofen.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates Auf- sichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werdenVorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: awg-arnsdorf.de
Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Durch Sind beide verhindert, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.
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Samples: familienheim-bruchsal.de