Lieferung ins Ausland. Für Lieferung ins Ausland gelten diese Bestimmungen zusätzlich bzw. ergänzend zu den übrigen Punkten der vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen.
Lieferung ins Ausland. 1. Alle Lieferungen der K&P Computer erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt.
Lieferung ins Ausland. 1. Ohne Einwilligung des Verkäufers dürfen Maschi- nen nicht ins Ausland verkauft werden. Achtung: Bei Retourgabe einzelner serienmäßig mitgelieferter Teile (Schutzvorrichtungen, Keil- riemenscheiben etc.) können nur 50 % der Ersatz- teilpreise gutgeschrieben werden. Bei Umtausch von Maschinen und Ersatzteilen hat die Rücksendung frachtkostenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
Lieferung ins Ausland. Die Preise verstehen sich exklusive Montage, exklusive Transportkosten. Vorbehalten sind spe- zielle Vereinbarungen. Vorbehalten bleibt Ziff. 1.3.