Lieferzeit, Lieferung Musterklauseln

Lieferzeit, Lieferung. 1. Unter Lieferzeit ist der folgende Zeitraum zu verstehen:
Lieferzeit, Lieferung. 6.1 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010). Unsere Liefertermine sind regelmäßige Zielvorgaben und keine Fixtermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. | 6.2 Für die Dauer der Prüfung der Proofs, Plots, Fertigmuster, Andrucke usw. durch den Auftraggeber ist die vereinbarte Lieferfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme oder bis zur Freigabe. | 6.3 Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. | 6.4 Wir sind zu Teillieferungen (Vorablieferungen) berechtigt, soweit die Teillieferung für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein wesentlicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). | 6.4 Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die vollständige Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen diese Frist hat der Auftragnehmer die Xxxx, entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht Schadenersatz zu verlangen, bleiben unberührt.
Lieferzeit, Lieferung. 3.1 Der VERKÄUFER hat die vereinbarte Lieferfrist strikt einzuhalten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen ab dem Datum der Bestellung bzw. im Einzelfall nach Freigabe. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfristen bzw. –termine ist der Eingang der Lieferung bei der von SONNTAG angegebenen Empfangsstelle. Die Anlieferung erfolgt zu den bei SONNTAG-gewöhnlichen Geschäftszeiten.
Lieferzeit, Lieferung. 5.1 Unsere Liefertermine sind regelmäßig Zielvorgaben und keine Fixtermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Lieferzeit, Lieferung. 4.1. Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindliche Termine vereinbart sind. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop erfolgt der Versand von Ware, die am Lager verfügbar ist, innerhalb von drei Werktagen ab Abgabe Ihrer Bestellung. Auf abweichende Lieferzeiten weisen wir bei den jeweiligen Produktangeboten hin.
Lieferzeit, Lieferung. 1. Der Mietgegenstand wird 2 Werktage vor dem von den Auftraggebern auf der Webseite ausgefüllten Nutzertag, nach Zahlungseingang, durch den Auftragnehmer geliefert und am ersten Werktag nach dem Nutzertag abgeholt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die angegebene Lieferzeit so weit wie möglich einzuhalten. Er haftet aber nicht für die Folgen einer Überschreitung, die er vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte. Diese zeitliche Überschreitung verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Zahlung einer Entschädigung und berechtigt die Auftraggeber nicht dazu, den Auftrag zu stornieren.
Lieferzeit, Lieferung. 1. Vereinbarte Liefertermine oder - fristen sind verbindlich.
Lieferzeit, Lieferung. 6.1 Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, stellen ledig- lich unverbindliche Angaben dar. Die Lieferzeit wird grundsätzlich in Kalenderwochen festgelegt. Der taggenaue Xxxxxxxxxxxx innerhalb der bestätigten Woche bleibt unserer Auswahl vorbehalten.
Lieferzeit, Lieferung. Etwa vereinbarte Lieferfristen gelten als ca. vereinbart. Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn Behinderungen in der Rohwaren- beschaffung sowie Ereignisse von höherer Gewalt (z.B. eine nicht ausreichende oder verdorbene Ernte, Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstö- rungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen) eingetreten sind. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Lieferzeit, Lieferung. 6.1 Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin wird individuell vereinbart oder vom Lieferanten bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung der Lieferfrist bzw. des Liefertermins steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Lieferanten durch Dritte, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch den Lieferanten verschuldet. Eine verbindliche Mitteilung des Liefertermins erfolgt bei Bereitstellung der Ware im Werk des Lieferanten.