Angebote, Aufträge Musterklauseln

Angebote, Aufträge. 1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 2. Aufträge und Bestellungen des Käufers werden für uns nur durch schriftliche Bestätigung (auch durch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. 3. Auftragsannullierungen sind nur mit unserem Einverständnis gültig. In diesem Fall steht uns Schadensersatz in Höhe von fünfzehn Prozent der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Sollte uns ein höherer Schaden entstanden sein, müssen wir diesen auf Anfrage belegen können. Dem Käufer bleibt nachgelassen, nach- zuweisen, dass uns wegen der Auftragsannullierung kein oder nur ein wesent- lich geringerer Schaden entstanden ist. Wird ein Auftrag schriftlich vorbehaltlich einer Baugenehmigung vereinbart und es ergeht ein Ablehnungsbescheid vom Bauamt, so kann der Bausatz und die Montageleistung kostenfrei storniert wer- den und es werden nur die Planungsleistung mit vier Prozent der Auftragssum- me berechnet. 4. Bei Sonderanfertigungen ist die rückbestätigte technische Zeichnung des Käu- fers Grundlage für die Produktion. Der Auftragnehmer bestätigt innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum der Zeichnung die Art der Ausführung, anderenfalls sind wir berechtigt gebührenpflichtig zu stornieren. Es besteht kein Widerrufs- recht bei einer Sonderanfertigung nach dem Fernabsatzgesetz. 5. Unsere Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eingesandte Unterlagen, Pläne, Dateien, Modelle und Muster werden nur auf Anfrage innerhalb von 3 Monaten zurückgegeben, danach sind wir berechtigt diese zu vernichten.
Angebote, Aufträge. 2.1 Alle Angebote von Röder sind freibleibend. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher, per Telefax oder per E-Mail erteilter Auftragsbestätigung von Röder zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax. Auftragsänderungen durch den Kunden werden ebenfalls erst mit einer solchen Bestätigung wirksam. 2.2 Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Demontage etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt. 2.3 Werden Röder Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen. Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von Xxxxx als Nachweis dafür, dass keine weiteren Teile angeliefert wurden. 2.4 Ist Röder gesetzlich verpflichtet oder wird sie von einer Behörde angewiesen, ersetzte Teile und/oder Materialien unbrauchbar zu machen, zu verschrotten, zu entsorgen oder an eine staatliche Stelle oder einen Dritten auszuhändigen, hat der Kunde die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht bzw. die Befolgung der behördlichen Anweisung durch Röder zu dulden sowie Röder hierdurch etwaig entstehende Kosten zu erstatten. Aus der Erfüllung einer solchen gesetzlichen Pflicht oder Befolgung einer solchen behördlichen Anweisung durch Röder erwachsen dem Kunden keine Ansprüche gegen Röder.
Angebote, Aufträge. Die Angebote der GTE Industrieelektronik GmbH erfolgen freibleibend, soweit nichts anderes angegeben wird. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die GTE Industrieelektronik GmbH wirksam. Die schriftliche Bestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn die Lieferung so- fort ab Lager ausgeführt wird.
Angebote, Aufträge. (1) Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. (2) Unsere Lieferverträge werden vorbehaltlich abweichender individueller Vertragsabreden nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. (3) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. (4) Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweiligen gültigen DIN-/EN-Normen oder anderer einschlägigen technischer Normen zulässig. (5) Sämtliche Angebote und Erklärungen sind freibleibend und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung.
Angebote, Aufträge. 2.1. Die durch Novareet erstellten Angebote sind freibleibend; sie sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. 2.2. Die in dem Angebot aufgeführten Preise sind ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. 2.3. Der Inhalt der Webseite, von Prospekten, Drucksachen, Bauzeichnungen von Novareet ist für Novareet nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich im Inhalt der Übereinkunft darauf hingewiesen wird. Jede neue Preisauflistung macht die vorhergegangene ungültig.
Angebote, Aufträge. 1. Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. 2. Aufträge des Käufers werden für den Verkäufer durch schriftliche, elektronische oder ausgedruckte Bestätigung des Verkäufers (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. 3. Nur Pharmazeutischer Großhandel: Soweit Aufträge für Produkte, die nur in Originalgebinden geliefert werden, von den Mengen dieser Originalgebinde abweichen, ist der Verkäufer berechtigt, die Aufträge entsprechend anzupassen; er wird sich hierbei bemühen, so nahe wie möglich am ursprünglichen Auftrag zu bleiben.
Angebote, Aufträge. 1. Angebote von ERATEX sind hinsichtlich Preisen, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. 2. Erteilte Aufträge werden für ERATEX erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich und zwar auch dann, wenn die Aufträge von Handelsvertretern oder sonstigen Vertriebsmittlern von ERATEX entgegengenommen wurden. Der Inhalt des Bestätigungsschreibens von ERATEX ist für das Vertragsverhältnis maßgebend. Das gleiche gilt für Änderungen, Zusätze oder Nebenabreden, die mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich bzw. durch elektronische Übermittlung erfolgt sind. 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch soweit in ERATEX‘ Angeboten enthalten – behält ERATEX sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 4. Angaben im Sinne des Absatzes 1 sowie in öffentlichen Äußerungen von Seiten ERATEX (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB) werden nur dann Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in dem entsprechenden Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Angebote, Aufträge. Unsere Angebote verstehen sich als 14 Tage freibleibend. Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Anzeigen oder auf unserer Website etc. sind nicht Gegenstand des Angebotes und werden in der Folge nicht Vertragsinhalt. Ebenso beeinflussen Druckfehler in den zuvor beschreiben Kommunikationsmittel in keinem Fall das Angebot. Zur Wirksamkeit einer Bestellung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung unseres Angebots.
Angebote, Aufträge. 2.1. Alle Angebote von sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Demontage etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt. 2.2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax oder per E-Mail erteilter Auftragsbestätigung von zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden. 2.3. behält sich das Recht vor, bis zum Übergang der Preisgefahr (Lieferung der Sache an den Kunden) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Ein daraus entstehender Vertrauensschaden wird nicht von erstattet. 2.4. Werden Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen. Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von als Nachweis für die angelieferten Teile. 2.5. Von ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung entschädigungslos in das Eigentum von über.
Angebote, Aufträge. 2.1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Verkäufers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von zwei Monaten nach Abgabe bindend. 2.2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Mündlich getroffene Nebenabreden sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich, schriftlich bestätigt hat. 2.3. An Angeboten, Abbildungen, Plänen, Kalkulationen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer seine Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.