Liquide Mittel Musterklauseln

Liquide Mittel. Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben. Bei den Bankguthaben liegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 5.000 TEUR (Vj. 5.000 TEUR) vor.
Liquide Mittel. Der Bestand an liquiden Mittel wird sukzessive auf einen als betriebsnotwen- dig angesehenen Bestand in Höhe von TEUR 275 aufgebaut. Als betriebs- notwendig wird ein Bestand angesehen, der in 2021 50 % der durchschnittlichen monatlichen Personalaufwendungen und sonstigen be- trieblichen Aufwendungen entspricht.
Liquide Mittel. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember auf EUR 22,2 Mio. (31. Dezember 2007: EUR 17,9 Mio.), dies entspricht einem Anteil an der Bilanz- summe von 46,3 Prozent (31. Dezember 2007: 41,4 Prozent). Die Amadeus FiRe Gruppe hält grundsätzlich liquide Mittel vor, um bei Investitionsvor- haben schnell reagieren zu können. Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses weiterhin positiv. Aufgrund der soliden Bilanzstruktur und der zufriedenstellenden Auftragslage in den ersten Wochen des neuen Geschäftsjahres ist von einer weiterhin gesunden wirtschaftlichen Lage der Amadeus FiRe Gruppe auszugehen. Die rezessive konjunkturelle Entwicklung, die Ende 2008 in Deutschland einsetzte, wird jedoch für 2009 auch Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der Amadeus FiRe Gruppe haben. Es wird in 2009 ein Rückgang in Umsatz und Ergebnis erwartet.
Liquide Mittel. Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 26.783.229,25 Xxxxx vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 120.828.784,39 Delta Euro -94.045.555,14 Der Saldo stellt die flüssigen Mittel und den Bestand an Bargeld und Werten zum Abschlussdatum des Geschäftsjahres dar. Das Geschäftsjahr 2021 konnte mit einem Kassenbestand bei der mit dem Schatzamtsdienst beauftragten Bank im Ausmaß von 26.326.612,22 Euro abgeschlossen werden, wobei auch Aktivzinsen der Banca d’Italia im Betrage von 0,56 € aufscheinen. Im Jahr 2021 wurden Passivzinsen für Kassavorschüsse an den Schatzmeister im Betrage von 16.322,41 Euro bezahlt. (2020 wurden keine Passivzinsen verzeichnet). In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Art. 35 des Gesetzesdekretes 1/2012 „Dringende Bestimmungen über den Wettbewerb, die Entwicklung der Infrastrukturen und die Konkurrenzfähigkeit“, in geltender Fassung im Wesentlichen, wenn auch nur für einen Übergangszeitraum, den einheitlichen Schatzamtsdienst wieder eingeführt, mit der Verpflichtung, die beim Schatzmeister bestehenden liquiden Mittel beim provinzialen Schatzamtsdienst des Staates zu hinterlegen, wobei Beiträge und Einzahlungen öffentlicher Körperschaften (Beiträge des Landes) auf zinslose Konten und Überweisungen Privater auf zinsbringende Konten gutgeschrieben werden. Es besteht auch die Verpflichtung, dass die auf den zinsbringenden Konten bei der Banca d’Italia gutgeschriebenen Beträge vorrangig für fällige Zahlungen verwendet werden müssen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Bewertungskriterien unverändert geblieben, Kriterien, welche, im Prinzip, mit dem Nominalwert der am Ende des Geschäftsjahres befindlichen Geldmittel übereinstimmen, während für die Bank- und Postdepots und eventuelle Zirkularscheck oder ähnliche Titel, die sich in den verschiedenen Kassen befinden, deren voraussichtlicher Ertragswert angegeben wird, der, in unserem Falle, auch mit dem Nominalwert übereinstimmt. DL01 – NEIN Die flüssigen Mittel umfassen keinerlei verwendungsgebundene Fonds.
Liquide Mittel. Liquide Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Soweit sie auf fremde Währung lauten, sind sie mit dem Geldkurs des Einbuchungstages bzw. dem niedrigeren Geldkurs am Bilanzstichtag bewertet.

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  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.