Liquiditätsreservierungsaufträge. (1) Ein MCA-Kontoinhaber hat die folgenden Möglichkeiten, um die Bank anzuweisen, auf seinem MCA- Konto einen bestimmten Liquiditätsbetrag zur Abwicklung von Zentralbankgeschäften oder Aufträgen zur Liquiditätsübertragung auf Konten für die Einlagefazilität zu reservieren: a) ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung, der für den laufenden TARGET- Geschäftstag unverzüglich wirksam wird; b) ein Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung, der zu Beginn jedes TARGET-Geschäftstags durchzuführen ist. (2) Reicht der Betrag der nicht reservierten Liquidität nicht aus, um den Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung oder den Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung zu erfüllen, führt die Bank den Reservierungsauftrag teilweise aus. Die Bank ist angewiesen, weitere Reservierungsaufträge auszuführen, bis der restliche zu reservierende Betrag erreicht ist. Nicht ausgeführte Reservierungsaufträge werden am Ende des Geschäftstages zurückgewiesen. (3) Zentralbankgeschäfte werden unter Verwendung der gemäß Absatz 1 reservierten Liquidität abgewickelt, andere Geldübertragungsaufträge werden nur unter Verwendung der nach Abzug des reservierten Betrags verfügbaren Liquidität abgewickelt. (4) Unbeschadet des Absatzes 3 verwendet die Bank die reservierte Liquidität, sofern die nicht reservierte Liquidität auf dem primären MCA-Konto des MCA-Kontoinhabers nicht ausreicht, um die Innertageskreditlinie des MCA-Kontoinhabers zu reduzieren.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank