Lohnkategorien Musterklauseln
Lohnkategorien. 1 Der Mindestlohn wird nach folgenden Kategorien festgelegt:
a. ungelernt;
b. ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft;
c. gelernt.
2 Berufserfahrung in der Hauswirtschaft wird anerkannt, wenn sie mehrere hauswirt- schaftliche Tätigkeiten und eine minimale Dauer von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche umfasst. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Berufs- erfahrung bei Stellenantritt nachweisen können.
3 Als gelernt gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 2 SR 192.12 NAV Hauswirtschaft 221.215.329.4
a. mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fach- mann Hauswirtschaft oder mit einer abgeschlossenen mindestens dreijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist;
b. mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin oder mit einer abgeschlossenen zweijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist.
Lohnkategorien a) Maschinisten der Gruppe I (Führer kleiner Geräte, Führer von Maschinen für Erdarbeiten bis zu 6 Tonnen, Führer leichter Kräne) unterliegen dem Mindestlohn B, erhöht um 5% (Klasse B1: CHF 5'267/29.90), unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
b) Maschinisten der Gruppe II (Führer von Maschinen für Erdarbeiten ab 6 Tonnen, Chauffeur) sind im Mindestlohn der Klasse A eingeschlossen.
c) Kranführer, die über eine abgeschlossene Kranführerausbildung oder einen entsprechenden Abschluss verfügen, zählen zur Lohnklasse Q. 4 Feiertage und allgemeine Schliessung der Baustellen
a) Die Arbeiter haben gemäss Art. 38 Absatz 2 LMV Anrecht auf eine Entschädigung für den Einkommensverlust für die folgenden 9 Feiertage: 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag,
1. August, Genfer Bettag, Weihnachten und 31. Dezember.
b) Der 1. Mai und die Freitage nach Auffahrt und Genfer Bettag sind arbeitsfreie Tage. Diese müssen im Rahmen des Arbeitszeitkalenders kompensiert werden.
c) Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, wird er durch einen anderen arbeitsfreien Tag ersetzt. Die Bezahlung der Feiertage erfolgt am Ende des entsprechenden Monats.
d) Allgemeine Schliessung der Baustellen Abgesehen von Ausnahmefällen sind die Baustellen samstags und sonntags, an den Brückentagen am Jahresende, an Feiertagen sowie am
1. Mai und an den Freitagen nach Auffahrt und Genfer Bettag geschlossen.
Lohnkategorien. 1 Der Mindestlohn wird nach folgenden Kategorien festgelegt:
a. ungelernt;
b. ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft;
c. gelernt.
2 Berufserfahrung in der Hauswirtschaft wird anerkannt, wenn sie mehrere hauswirt- schaftliche Tätigkeiten und eine minimale Dauer von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche umfasst. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Berufs- erfahrung bei Stellenantritt nachweisen können. 2 SR 192.12 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft
3 Als gelernt gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
a. mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fach- mann Hauswirtschaft oder mit einer abgeschlossenen mindestens dreijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist;
b. mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin oder mit einer abgeschlossenen zweijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist.
