Lohnkategorien Musterklauseln

Lohnkategorien. 1 Der Mindestlohn wird nach folgenden Kategorien festgelegt: a. ungelernt; b. ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft; c. gelernt. 2 Berufserfahrung in der Hauswirtschaft wird anerkannt, wenn sie mehrere hauswirt- schaftliche Tätigkeiten und eine minimale Dauer von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche umfasst. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Berufs- erfahrung bei Stellenantritt nachweisen können. 3 Als gelernt gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 2 SR 192.12 NAV Hauswirtschaft 221.215.329.4 a. mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fach- mann Hauswirtschaft oder mit einer abgeschlossenen mindestens dreijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist; b. mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin oder mit einer abgeschlossenen zweijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist.
Lohnkategorien. 1 Der Mindestlohn wird nach folgenden Kategorien festgelegt: a. ungelernt; b. ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft; c. gelernt. 2 Berufserfahrung in der Hauswirtschaft wird anerkannt, wenn sie mehrere hauswirt- schaftliche Tätigkeiten und eine minimale Dauer von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche umfasst. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Berufs- erfahrung bei Stellenantritt nachweisen können. 2 SR 192.12 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft 3 Als gelernt gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: a. mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fach- mann Hauswirtschaft oder mit einer abgeschlossenen mindestens dreijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist; b. mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin oder mit einer abgeschlossenen zweijähri- gen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist.
Lohnkategorien a) Maschinisten der Gruppe I (Führer kleiner Geräte, Führer von Maschinen für Erdarbeiten bis zu 6 Tonnen, Führer leichter Kräne) unterliegen dem Mindestlohn B, erhöht um 5% (Klasse B1: CHF 5'267/29.90), unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit. b) Maschinisten der Gruppe II (Führer von Maschinen für Erdarbeiten ab 6 Tonnen, Chauffeur) sind im Mindestlohn der Klasse A eingeschlossen. c) Kranführer, die über eine abgeschlossene Kranführerausbildung oder einen entsprechenden Abschluss verfügen, zählen zur Lohnklasse Q. 4 Feiertage und allgemeine Schliessung der Baustellen a) Die Arbeiter haben gemäss Art. 38 Absatz 2 LMV Anrecht auf eine Entschädigung für den Einkommensverlust für die folgenden 9 Feiertage: 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Genfer Bettag, Weihnachten und 31. Dezember. b) Der 1. Mai und die Freitage nach Auffahrt und Genfer Bettag sind arbeitsfreie Tage. Diese müssen im Rahmen des Arbeitszeitkalenders kompensiert werden. c) Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, wird er durch einen anderen arbeitsfreien Tag ersetzt. Die Bezahlung der Feiertage erfolgt am Ende des entsprechenden Monats. d) Allgemeine Schliessung der Baustellen Abgesehen von Ausnahmefällen sind die Baustellen samstags und sonntags, an den Brückentagen am Jahresende, an Feiertagen sowie am 1. Mai und an den Freitagen nach Auffahrt und Genfer Bettag geschlossen.

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  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Krankenhaustagegeld 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. 2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen und Kuranstalten.